Einleitung
Mit dem Edikt über das Medizinalwesen vom 8. September 1808 wurden für das öffentliche Gesundheitswesen mit einem Land- bzw. Stadtgerichtsarzt (bis 1838 auch als „Physikus“ bezeichnet) in jedem Land- oder Stadtgericht einheitliche Strukturen geschaffen. Mit der Einrichtung der Bezirksämter im Jahr 1862 wurde die Bezeichnung Bezirksarzt eingeführt. Mit Verordnung vom 01.04.1935 (GVBl 212) wurden in allen Bezirksämtern (einschließlich der darin liegenden kreisfreien Städte) Gesundheitsämter eingerichtet.
Der Bezirksarzt des Bezirksamts Vohenstrauß war für den Sprengel dieses Bezirksamts zuständig.
Der Bestand umfasst 1 Archivalieneinheit mit einer Laufzeit von 1863-1932. Diese wurde 1995 vom Gesundheitsamt Weiden an das Staatsarchiv Amberg abgegeben.
Der ursprüngliche Bestand „Gesundheitsamt Vohenstrauß“ wurde 2018 auf die darin enthaltenen Provenienzen geprüft und auf die Bestände „Bezirksarzt Vohenstrauß“ und „Gesundheitsamt Vohenstrauß“ aufgeteilt. Die bisherigen Signaturen finden sich im Feld „Archivische Altsignatur“.
Amberg, Juni 2022
Dr. Till Strobel