Einleitung
Seit der Neuorganisation der Gendarmerie im Jahr 1868 waren den Kompagnien Stationen nachgeordnet – die Stationen eines Bezirksamts bildeten jeweils eine Brigade (vgl. RBl 1385). Im Jahr 1908 wurde der Aufbau der Gendarmerie erneut einer Veränderung unterzogen: auf Kreisebene bestanden künftig Abteilungen (Gendarmerieabteilung der Oberpfalz und von Regensburg), auf Ebene des Bezirksamts Gendarmeriebezirke und in den einzelnen Ortschaften Stationen (vgl. GVBl 1189).
Die Auflösung der Bayerischen Armee nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg führte dazu, dass die Gendarmerie ausschließlich dem Innenministerium unterstellt wurde. Anstelle des Gendarmeriekorpskommandos war die oberste Behörde künftig die Landesgendarmeriedirektion, die nachfolgenden Verwaltungsebenen blieben unverändert.
Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde die Gendarmerie verreichlicht. Auf Anweisung der US-Streitkräfte vom 07.07.1945 wurden alle bestehenden Polizeiverbände aufgelöst (vgl. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter, S. 53).
Der Bestand Gendarmeriestation Neukirchen-Balbini (Lkr. Schwandorf) umfasst 5 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1933 bis 1945. Die Archivalie „Gendarmeriestation Neukirchen-Balbini 5“ wurde aus der Sammlung "Research" des ehemaligen Berlin Document Center übernommen.
Amberg, April 2022
Dr. Till Strobel