Bis zum Ende des Königreichs Bayern wurde die Aufsicht über die Volksschulen durch Einrichtungen ausgeübt, die geistliche und weltliche Mitglieder hatten. Auf unterster Ebene waren dies die Lokalschulinspektionen. Grundlegend für diese ist die Amtsinstruktion für Lokalschulinspektoren vom 15.09.1808 (RBl 2493). Die Lokalschulinspektionen folgten den Pfarrsprengeln der Konfessionen. Sie setzten sich aus dem Pfarrer, dieser war im Allgemeinen für die Aktenführung zuständig, dem Gemeindevorsteher und im Falle einer betroffenen Gutsherrschaft aus deren gutsherrlichen Beamten zusammen. Die Aufsicht über die Lokalschulinspektionen übten die Distriktschulinspektionen aus. Die Schulaufsicht wurde in staatlichem Auftrag ausgeführt, so dass die Lokalschulinspektionen als Teil der staatlichen Schulverwaltung angesehen werden können.
Erst die Revolution von 1918 brachte einen erheblichen Wandel bei der Schulaufsicht (vgl. Verordnung vom 16.12.1918 (GVBl 1275). 1922 entstand mit den Bezirksschulbehörden eine grundlegend neue Struktur der Schulaufsicht.
Die Lokalschulinspektion Neuhaus a.d.Pegnitz (Lkr. Nürnberger Land) lag im Landgericht ä.O. Auerbach bzw. im Bezirksamt Eschenbach.
Der Bestand umfasst 12 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1858 bis 1917.
Die Archivalien wurde bei der Bildung provenienzreiner Bestände seit den 1980er Jahren aus den Beständen der Bezirksämter herausgelöst. Wegen der Beteiligung Geistlicher an den Lokalschulinspektionen ist es möglich, dass sich ergänzendes Material in kirchlichen Archiven befindet.
Amberg, Januar 2022
Dr. Till Strobel