Einleitung
Bis zum Ende des Königreichs Bayern wurde die Aufsicht über die Volksschulen durch Einrichtungen ausgeübt, die geistliche und weltliche Mitglieder hatten. Auf Ebene der Landgerichte ä.O. waren dies die Distriktsschulinspektionen. Grundlegend für diese ist die Amtsinstruktion für Distriktsschulinspektoren vom 15.09.1808 (RBl 2477). Gab es in einem Landgericht Schulen mehrerer Konfessionen, wurden zwei Distriktsschulinspektionen nebeneinander gebildet. Die Distriktsschulinspektoren wurden auf Vorschlag des Generalkreiskommissariats bzw. der Regierung aus der Gruppe der Rural-Dechanten und Pfarrer ausgewählt. Sie übten die Aufsicht über die Lokalschulinspektionen aus und waren der Regierung nachgeordnet. Die Schulaufsicht wurde in staatlichem Auftrag ausgeführt, so dass die Distriktsschulinspektionen als Teil der staatlichen Schulverwaltung anzusehen sind.
Erst die Revolution von 1918 brachte einen erheblichen Wandel bei der Schulaufsicht. Die Verordnung vom 16.12.1918 (GVBl 1275) schrieb das Ende der Distriktsschulinspektionen zum 31.12.1918 vor. 1922 entstand mit den Bezirksschulbehörden eine grundlegend neue Struktur der Schulaufsicht.
Der Bestand Distriktsschulinspektion Neustadt a.d.Waldnaab umfasst 50 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1812 bis 1918.
Die Archivalien wurde bei der Bildung provenienzreiner Bestände seit den 1980er Jahren aus den Beständen der Bezirksämter herausgelöst. Wegen der Beteiligung Geistlicher an den Distriktsschulinspektionen ist es möglich, dass sich ergänzendes Material in kirchlichen Archiven befindet.
Amberg, Januar 2022
Dr. Till Strobel