Einleitung
Behördengeschichte des Bergbauwesens in Unterfranken
Eine genaue Behördengeschichte des Bergbauwesens in Unterfranken konnte nicht erstellt werden, da die hierfür notwendigen Hilfsmittel nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Webers Gesetzessammlung, Anhangband gibt auf S. 213 und 243 hauptäschlich den Zustand seit der Neuordnung vom 16. Juni 1869 wieder. Ausserdem reicht der Band nur bis zum Jahre 1894.
Während unter den Fürstbischöfen zu Wurzburg eine eigene Bergwerkskommission bestanden zu haben scheint (vgl. Akt Bergamt Kissingen Nr. X), konnte für die kurfürstlich - bayerische Zeit von 18o3 - 18o5 und für die grossherzogliche Zeit von 1805 - 1814 keine eigene staatliche Bergwerksbehörde nachgewiesen werden.
Die Kurfürsten von Bayern scheinen lediglich die Verwaltung der Bischöfe von Würzburg übernommen zu haben. Unter dem Grossherzog wurden die Salinen durch eine Salinenkommission verwaltet (vgl. grossherzogl. Hof - und Staatshandbuch zuletzt 1813; vgl. ferner auch Repertorium WK 57 - 64, Bl. 4o 'ff.).
Erst als 1814 Baiern erneut die Verwaltung der unterfränkischen Gebiete übernahm, wurde hier die in Baiern schon seit 1807 neu organisierte Bergwerksverwaltung eingeführt. An der Spitze der gesamten Verwaltung stand seit dieser Zeit das oberste Bergamt, seit 1814 noch vor der Angliederung der unterfränkischen Gebiete Generalbergwerksadministration genannt. Der Zentralbehörde waren entsprechend den 3 Hauptbergdistrikten 3 Oberbergkommissariate unterstellt.
Nach Übergang des Grossherzogtums Würzburg an das Kgr. Bayern wurde für die unterfränkischen Gebiete ein 4. Oberbergkommissariat mit dem Sitz in Aschaffenburg eingerichtet. Zum Leiter dieser Behörde wurde der schon im kgl. baier. Dienst stehende Oberbergkommissär Frhr. von Gumppenberg ernannt (vgl. Rep. WK 57 - 64, fol. 42 ', Nr. 11579/8o und Bergwerksakten Bergamt Orb Nr. 1 und Bergamt Kissingen Nr. 7) Die Oberbergkommissariate haben jedoch anscheinend nur bis 182o bestanden (vgl. Bayer. Jahrbuch 1928, S. 241, Sp. 1). Im Akt Bergamt Orb Nr. 1 der Bergwerksakten hat das Oberbergkommissariat im November 1818 zum letzten Mal ein Schreiben ausgehen lassen, und im Regierungs - und Intelligenzblatt des Kgrs. Bayern von 1822 Nr. 42, Sp. 1082 ff sowie im Hof - und Staatshandbuch des Kgrs. Baiern von 1824, S.153 ff. werden die Oberbergkommissariate ebenfalls nicht mehr erwähnt. Die Zentralstelle in München erscheint nunmehr unter dem Titel: Generalbergwerks - und Salinenadministration. Berg - und Salinenwesen, das seit 1807 getrennt war, ist nun wieder unter einer Leitung vereint. An Stelle der Oberbergkommissariate Aschaffenburg und Würzburg erscheinen im Regierungs - und Intelligenzblatt für das Kgr. Baiern von 1822 nunmehr die beiden Bergämter Kahl und Kissingen. Bergamt Kahl umfasste als Bergrevier die damaligen Landgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Aura, Frammersbach, Kaltenberg, Klingenberg, Kleinwallstadt, Lohr, Obernburg, Orb und Rothenbuch sowie die Herrschaftsgerichte Amorbach, Eschau, Eschenbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim, Krombach, Miltenberg, Rothenfels und Triefenstein. Zum Bergrevier Kissingen gehörte das Restgebiet des Untermainkreises. Von den beiden Bergämtern scheint Kissingen später gegründet worden zu sein; denn während das Bergamt Kahl schon 1819 nachweisbar Aktentätigkeit ausübt, wird in dem schon erwähnten bergamtlichen Verleih -, Lehen - und Bestätigungsbuch (Bergakten Bergamt Kissingen Nr. 7, S. 55) berichtet, dass dieser Akt am 10. Februar 1825 von dem bisherigen Bergzehentamt Neustadt/Saale an das
" neu etablierte Bergamt Kissingen übergeben " wurde. Zwischen der Auflösung des Oberbergkommissariats Aschaffenburg und Würzburg und der Errichtung des Bergamtes Kissingen scheint also für die am weitesten östlich liegenden Bergwerksbezirke unterschiedliche Behörden, z.B. das Bergzehentamt Neustadt/Saale, dann die Saline Kissingen bestanden zu haben. Es ist allerdings aus den vorhandenen Akten zu vermuten, dass diese Nebenbehörden bis zur Errichtung des Bergamtes Kissingen dem Bergamt Kahl unterstanden. Das Bergamt Kahl wurde jedoch schon durch kgl. Edikt vom 22. November 1857 an die Saline Orb verlegt und nannte sich seitdem Bergamt Orb (vgl. Regierungsblatt für das Kgr. Bayern von 1857, Sp. 815). Als in Folge des preußisch - österreichischen Krieges Bayern das Gebiet um Orb an Preussen abtreten musste, wurde der beim Kgr. Bayern verbleibende Rest des Bergreviers Orb dem Bergrevier Kissingen einverleibt (vgl. Regierungsblatt für das Kgr. Bayern von 1866, Sp. 1511). Somit gab es seit 1866 für Unterfranken nur noch ein Bergamt.
1869 erfolgte durch kgl. Verordnung vom 2o. März abermals eine Veränderung in dem Behördenaufbau des Bayer. Bergwesens. Zwar blieb die Generalbergwerks - und Salinenadministration auch weiterhin bestehen; doch waren ihr nunmehr nur die staatlichen Berg-, Hütten - und Salzwerke unterstellt, für die eigene Ämter, nämlich Bergämter, Hüttenämter, Berg - und Hüttenämter, Salinenämter, Berg - und Salinenämter, bestanden. In Unterfranken besteht jedoch kein einziges staatliches Bergwerk.
Die Zentralverwaltung der bayerischen Bergbehörden erhielt nunmehr den Titel: Oberbergamt. Diesem waren die 5 Bezirks - Bergämter München, Bayreuth und Zweibrücken unterstellt. An Stelle der bisherigen 14 Bergreviere im gesamten Kgr. Bayern gab es nunmehr nur noch 3 Aussenämter. Von diesen 3 Bezirksbergämtern war das von Bayreuth für Ober-, Mittel - und Unterfranken zuständig. 1873 erscheint noch ein 4. Bezirksbergamt mit dem Sitz in Regensburg (vgl. Regierungsblatt für das Kgr. Bayern 1873), das jedoch in den nächsten Jahren wieder verschwindet.
Zum Vollzüge des Berggesetzes für das Kgr. Bayern vom 20. Juli 1900 wurde die Verwaltung abermals einer Änderung unterzogen. Während die Zentralbehörde ihren Namen beibehielt, bekamen die bisherigen Bezirksbergämter den Namen Berginspektionen. Die Berginspektion Bayreuth war zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz mit Regensburg, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Aschaffenburg. Diese Einteilung war anscheinend bis 1945 in Kraft (noch nachweisbar im Bayer. Jahrbuch von 1938, S. 399).
Nachdem seit Kriegsende sich das Staatsgebiet Bayerns zwangsläufig verändert hat, fiel die Berginspektion Zweibrücken fort. Das übrige Bayern wurde in die 4 Bergämter Amberg (zuständig für die Oberpfalz ohne Landkreis Eschenbach, jedoch mit dem Landkreis Kötzting, Ndbr.) Viechtach und Regen, Bayreuth (zuständig für Ober -, Mittel - und Unterfranken) und München (zuständig für Obb., Ndb. und Schwaben). Zentralbehörde ist nach wie vor das Oberbergamt München.
Das Oberbergamt war bis 1920 dem Innenministerium, dann dem Aussenministerium, dem Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe bzw. dem Wirtschaftsministerium unterstellt. Die Generalbergwerks - und Salinenadministration unterstand dagegen immer dem Finanzministerium. Ab 1910 nannte sich diese Behörde Generaldirektion der Berg-, Hütten - und Salzwerke. 1927 wurden die bayerischen Staatswerke umorganisiert. Die Verwaltung, die immer noch auf der kgl. Verordnung von 1820 gegründet und einer modernen Geschäftsführung nicht mehr gewachsen war, wurde unter Angleichung an die Verwaltung der Privatindustrie in eine staatliche Aktiengesellschaft umgeändert (vgl.
Bayer. Jahrbuch 1928, S. 241).
Vorbemerkung
Zur Bearbeitung der Geschichte des Bergwerkswesens in Unterfranken sind neben den Archivalien dieses Repertoriums außerdem auch die Bestände des Repertoriums W K 57-64. Bl. 40‘ ff. heranzuziehen. Für die Zeit nach 1869 sind, archivalische Unterlagen bei dem Bestand des Bezirksbergamtes (Berg= Inspektion) Bayreuth zu suchen. Dieser Bestand befindet sich entsprechend den archivalischen Grundsätzen im Staatsarchiv Bamberg. Für jede Nachforschung darf außerdem die Registratur des jetzigen Bergamtes Bayreuth nicht vergessen werden.