Einleitung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Bimbach
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Bimbach:
Die Umbildung des von den Freiherren von Fuchs geführten Amtes Bimbach in ein sog. Patrimonialgericht I. Klasse wurde am 24. Juli 1820 genehmigt (Staatsarchiv Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.373). Dem Verwaltungsdistrikt des bisherigen Amtes Bimbach mit den Orten Bimbach, Brünnau, Eschenau und Neudorf wurden die aus dem Verwaltungsgebiet des Landgerichtes (älterer Ordnung) Gerolzhofen herausgelösten Orte Geusfeld und Wustviel hinzugefügt.
Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben und das Patrimonialgericht Bimbach zum 20. November 1848 aufgelöst, die Orte Bimbach, Brünnau, Geusfeld, Neudorf und Wustviel wurden in den Sprengel des Landgerichtes (ä.O.) Gerolzhofen, die Ortschaft Eschenau wurde in den Sprengel des Landgerichtes (ä.O.) Haßfurt integriert. (Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 53, Nr. A.1.55).
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung:
Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren die Provenienzanalysen des Altbestandes Landratsamt Gerolzhofen. Anschließend wurden aus diesem rund 5.000 Archivalien-einheiten umfassenden Altbestand alle Akten und Bände, die nicht der vorstehend genannten Provenienz entsprechen, entnommen. Im Fall des Patrimonialgerichtes Bimbach handelt es sich um 26 Akten im Umfang von 0,40 laufenden Metern, die neu verzeichnet wurden. 7 dieser Akten waren ursprünglich in den Administrativakten des Altbestandes Patrimonialgericht Bimbach, 16 in den Judizialakten desselben Altbestandes enthalten. Drei weitere Archivalien waren irrtümlich in den Altbestand Landratsamt Gerolzhofen eingegliedert worden.
Das vorliegende Schriftgut umfasst sowohl die Registraturunterlagen der Inneren Verwaltung als auch der Rechtsprechung und Rechtspflege und bietet damit für Forschungen genealogischer, heimatkundlicher oder wissenschaftlicher Natur eine umfangreiche Grundlage.
Würzburg, 30.06.2011
Peter Kastner, Archivoberinspektor