Einleitung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Krombach
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Krombach:
Das als standesherrliches Gericht der Familie von Schönborn fungierende Patrimonialamt Krombach wurde 1815 in das sog. Herrschaftsgericht Krombach umgewandelt, da es sich um ein Adelsgericht mit einem in sich geschlossenem Territorium handelte (Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 15, Nr. A.1.24.3). Zum Verwaltungsdistrikt des bisherigen Patrimonialamtes Krombach mit den Orten Dörnsteinbach, Großblankenbach, Großkahl, Großlaudenbach, Hofstädten, Huckelheim, Königshofen a.d. Kahl, Krombach, Mensengesäß, Omersbach, Oberwestern, Schöneberg, Unterschur, Unterwestern und Waag kamen die aus dem Verwaltungsgebiet des Landgerichtes älterer Ordnung Kaltenberg herausgelösten Orte Edelbach, Kleinkahl, Kleinlaudenbach, Niedersteinbach, Schneppenbach und die Höfe Geisenhof, Hauenstein, Hauhof, Hüttenberg, Oberschur sowie die sog. Kaltenberger Mühle herausgelöst und dem Herrschaftsgericht Krombach unterstellt. Das Herrschaftsgericht Krombach übte die Distrikts- und die Ortspolizei sowie die volle bürgerliche Gerichtsbarkeit aus, unterstand jedoch der Aufsicht des Landgerichtes (ä.O.) Kaltenberg. (Quelle: Historischer Atlas von Bayern. [Altlandkreis] Alzenau. München 1968. Seite 123 bzw. S. 186).
Am 26. Mai 1818 wurden durch die Beilagen IV bzw. VI zur Verfassung des Königreiches Bayern die Rechte der Standesherren und des gutsherrlichen Adels neu geregelt. Aufgrund des neuen Rechtsstatus wurde das Herrschaftsgericht Krombach am 20. August 1820 in das Patrimonialgericht Krombach umgewandelt (Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 55, Nr. A.1.55).
Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben und das Patrimonialgericht Krombach zum 1. Juli 1848 aufgehoben, die in seinem Verwaltungsbezirk liegenden Orte wurden in das Landgericht (ä.O.) Alzenau integriert. (Regierungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 52 vom 12.09.1848, Seite 969).
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung:
Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren die Provenienzanalysen des Altbestandes Landratsamt Alzenau, zu dem ab dem November 1980 ein Findbuch vorlag, und des im Jahr 2004 vom Landratsamt Aschaffenburg abgegebenen älteren Schriftgutes aus dem 19. Jahrhundert. Anschließend wurden sowohl aus diesem 5.127 Archivalieneinheiten umfassenden Altbestand, als auch aus der Aktenabgabe von 2004 alle Archivalien, die nicht der Provenienz "LRA Alzenau" entsprechen, entnommen. Im Fall des Patrimonialgerichtes Krombach handelt es sich um 38 Akten im Umfang von 0,50 laufenden Metern, die neu verzeichnet wurden.
Der hier vorliegende Bestand stellt jedoch nur ein Komplement des ebenfalls im Staatsarchiv Würzburg verwahrten sog. Schönborn-Archivs dar, bei dem es sich im Gegensatz zu den hier vorliegenden Akten nicht um einen staatseigenen Bestand handelt. Ergänzend zur Benützung des hier vorliegenden Repertoriums wird deshalb die Sichtung der Findbücher "Amt Aschaffenburg" bzw. "Repertorium reponierter Akten" empfohlen, die beide ebenfalls Hinweise zum Schriftgut des Amtes Krombach bzw. des Amtes Weiler enthalten. Dennoch bietet das vorliegende Schriftgut für Forschungen genealogischer, heimatkundlicher oder wissenschaftlicher Natur eine reiche Grundlage.Um einen besseren
Überblick über die Neuordnung der Alzenauer Bestände zu erhalten, wurde dem Repertorium eine Konkordanz der jetzt gültigen und im Findbuch für den Altbestand LRA Alzenau vergebenen Bestellsignaturen beigefügt.
Würzburg, 10.11.2005
Peter Kastner, Archivoberinspektor