Einleitung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Wiesentheid
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Wiesentheid:
Die Genehmigung zur Einrichtung des Patrimonialgerichtes Wiesentheid der Grafen von Schönborn erfolgte am 30. Juli 1823 (Staatsarchiv Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.267). Dem Verwaltungsdistrikt der als sog. Patrimonialgericht II. Klasse eingerichteten Behörde wurden die Ortschaften Frankenwinheim, Lülsfeld, Neuses am Sand und Rimbach mit Strehlhof zugeordnet.
Am 29. März 1844 wurde das Patrimonialgericht Wiesentheid in ein Patrimonialgericht I. Klasse umgewandelt und erhielt die Befugnis zur Ausübung der sog. streitigen Gerichtsbarkeit zuge-sprochen (Staatsarchiv Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.263).
Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben und das Patrimonialgericht Wiesentheid zum 20. November 1848 aufgelöst, die Ortschaften Frankenwinheim und Lülsfeld wurden in das Landgericht (älterer Ordnung) Gerolzhofen eingegliedert, der Ort Rimbach wurde in das Landgericht (ä.O.) Volkach und die Gemeinde Neuses am Sand wurde zuerst in das Landgericht (ä.O.) Gerolzhofen, 1853 in das neu gebildete Landgericht (ä.O.) Wiesentheid integriert. (Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 55, Nr. A.1.55).
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung:
Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren die Provenienzanalysen des Altbestandes Landratsamt Gerolzhofen. Anschließend wurden aus diesem rund 5.000 Archivalieneinheiten umfassenden Altbestand 3 Akten mit der Provenienz Patrimonialgericht Wiesentheid entnommen und neu verzeichnet.
Der hier vorliegende Bestand stellt jedoch nur ein Komplement des ebenfalls im Staatsarchiv Würzburg verwahrten Schönborn-Archivs dar, bei dem es sich im Gegensatz zu den hier vorliegenden Akten nicht um einen staatseigenen Bestand handelt. Ergänzend zur Benützung des hier vor-liegenden Repertoriums wird deshalb die Sichtung der Findbücher "Amt Wiesentheid" bzw. "Repertorium reponierter Akten" empfohlen, die beide ebenfalls Hinweise zum Schriftgut des Amtes Wiesentheid enthalten. Bei Recherchen ist auch die Einsichtnahme in die neu formierten Bestände Herrschaftsgericht Wiesentheid und Landgericht (älterer Ordnung) Wiesentheid sehr zweckmäßig.
Würzburg, 30.06.2011
Peter Kastner, Archivoberinspektor