Einleitung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Zeilitzheim
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung
1.) Behördengeschichte des Patrimonialgerichtes Zeilitzheim:
Die Genehmigung zur Einrichtung des Patrimonialgerichtes Zeilitzheim der Grafen von Schönborn erfolgte am 24. Juli 1820 (Staatsarchiv Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.251). Dem Verwaltungsdistrikt der als sog. Patrimonialgericht II. Klasse eingerichteten Behörde wurden die Ortschaften bzw. Ortsteile Gaibach, Hallburg, Herleshof, Öttershausen, Rimbach und Zeilitzheim zugeordnet.
Am 29. März 1844 wurde das Patrimonialgericht Zeilitzheim in ein Patrimonialgericht I. Klasse umgewandelt und erhielt die Befugnis zur Ausübung der sog. streitigen Gerichtsbarkeit zugesprochen (Staatsarchiv Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.253).
Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben und das Patrimonialgericht Zeilitzheim zum 20. November 1848 aufgehoben, die zu seinem Verwaltungsbezirk gehörenden Orte Gaibach, Rimbach und Zeilitzheim wurden in den Sprengel des Landgerichtes (älterer Ordnung) Volkach integriert (Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 55, Nr. A.1.55).
2.) Hinweise zum Bestand und zur Benützung:
Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren die Provenienzanalysen des Altbestandes Landratsamt Gerolzhofen. Anschließend wurden aus diesem rund 5.000 Archivalieneinheiten umfassenden Altbestand 5 Akten der Provenienz Patrimonialgericht Zeilitzheim entnommen und neu verzeichnet. Drei weitere Akten dieser Provenienz stammen aus dem Altbestand Landratsamt Haßfurt und wurden ebenfalls überarbeitet.
Der hier vorliegende Bestand stellt jedoch nur ein Komplement des ebenfalls im Staatsarchiv Würzburg verwahrten Schönborn-Archivs dar, bei dem es sich im Gegensatz zu den hier vorliegenden Akten nicht um einen staatseigenen Bestand handelt. Ergänzend zur Benützung des hier vorliegenden Repertoriums wird deshalb die Sichtung der Findbücher "Amt Gaibach" (früheres Amt Zeilitzheim) bzw. "Repertorium reponierter Akten" empfohlen, die beide ebenfalls Hinweise zum Schriftgut des Amtes Zeilitzheim enthalten. Bei Recherchen ist auch die Einsichtnahme in die neu formierten Bestände Herrschaftsgericht bzw. Patrimonialgericht Wiesentheid und Landgericht (älterer Ordnung) Wiesentheid sehr zweckmäßig.
Würzburg, 30.06.2011
Peter Kastner, Archivoberinspektor