Einleitung
Die Anfänge des Würzburger Oberschultheißen- oder Vizedomamts liegen im späteren Mittelalter. Über die genaue funktionale Abfolge von den verschiedenen in Würzburg tätigen Schultheißen des späten 13. und 14. Jahrhunderts hin zu den Oberschultheißen des 16./17. Jahrhunderts dürfte aber noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. In den 1720-er Jahren wurde der Würzburger Oberschultheiß schließlich als Vizedom bezeichnet. Spätestens im 18. Jahrhundert war der Vizedom durchwegs adliger Herkunft, geheimer Rat und Inhaber einer Oberamtmannsstelle im Umfeld der Residenzstadt (häufig in Heidingsfeld). Seine vielfältigen Aufgaben in Würzburg selbst lassen sich wie folgt umschreiben:
1. Vertreter des Fürstbischofs im Würzburger (Stadt-)Rat
2. Vizepräsident des Polizeigerichts des Oberen Rats
3. Direktor des Würzburger Stadtgerichts
4. Zivilrichter erster Instanz für die Stadt Würzburg in Konkurrenz mit dem Hofschultheißenamt und dem Stadtgericht.
In dieser letzteren Funktion übte es als Einzelrichter zusammen mit einem Aktuar die bürgerliche streitige Gerichtsbarkeit (häufig Schuldklagen, Geldforderungen etc.) über die Würzburger Bürger aus.
Das Vizedomamt wurde nach der Übernahme des Hochstifts Würzburg durch Kurbayern im Zuge der Neustrukturierung der staatlichen Gerichte und Behörden der unteren Verwaltungsebene im November 1804 und der Reorganisation der Würzburger städtischen Verwaltung im Frühjahr 1805 aufgelöst.