Einleitung
Die Anfänge des Würzburger Feldgerichts liegen im Spätmittelalter. Ordnungen für dieses Gericht sind aus den Jahren 1547, 1585, 1644 und 1767 (nur Entwurf) überliefert. Das Gerichtsgremium setzte sich zusammen aus dem präsidierenden Hofschultheißen, einem Aktuar und fünf Beisitzern aus der Würzburger Bürgerschaft (ursprünglich meist Häcker). Das vom Würzburger Rat unabhängige Feldgericht war zuständig für die Handhabung der Feldpolizei auf der Markung von Würzburg und einiger angrenzender Orte wie Ober- und Unterdürrbach, Höchberg und Zell. Häufig in den noch erhaltenen Gerichtsprotokollen dokumentiert sind Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen, das Vermessen und Versteinen von Gärten, Weinbergen und sonstigen Grundstücken sowie die Aburteilung von Feldfreveln wie beispielsweise die heimliche Abfuhr von guter Erde. Das Gericht tagte wöchentlich zunächst an Sonntagen, später an Montagen; daher auch die zeitweilige Bezeichnung als "Montagsgericht". Gerichtssitz war die fürstbischöfliche Kanzlei in der Stadt zwischen Dom und Stift Neumünster.
Das Feldgericht wurde nach der Übernahme des Hochstifts Würzburg durch Kurbayern im Zuge der Neustrukturierung der staatlichen Gerichte und Behörden der unteren Verwaltungsebene im November 1804 und der Reorganisation der Würzburger städtischen Verwaltung im Frühjahr 1805 aufgelöst.