Einleitung
Die kurfürstliche Verordnung vom 31.01.1803 über die Einrichtung der Pfarrmatrikel (RBl 73) bestimmte die einheitliche Führung der Tauf-, Trauungs- und Sterbematrikel bei den Pfarreien. Sie wurden angewiesen, Duplikate zu führen und diese monatlich an das zuständige Landgericht einzusenden. Diese Matrikelführung im staatlichen Auftrag erübrigte sich mit der Einführung der Standesämter in den Staaten des Deutschen Reiches zum 1. Januar 1876.
Ein Großteil der Pfarrbücherzweitschriften wurde in den Jahren 1933 bis 1936 an das Staatsarchiv Amberg abgegeben (Abgaben der Bezirksämter Beilngries, Burglengenfeld, Cham, Eschenbach i.d.OPf., Kemnath, Nabburg, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt a.d.Waldnaab, Regensburg, Riedenburg, Roding und Vohenstrauß).
Im Geschäftsjahr 1938/39 wurde mit der Bearbeitung des Bestands begonnen, die 1940 mit Erstellung des Findbuchs durch Staatsarchivrat Dr. August Stengel abgeschlossen wurde.
Bei den späteren Nachträgen (8643 ff.) sind besonders erwähnenswert die bis in das 20. Jahrhundert reichenden Standesregister der jüdischen Gemeinden Floß, Neumarkt i.d.OPf., Regensburg, Sulzbach-Rosenberg und Sulzbürg (8686-8693).
Seine jetzige Gliederung nach Pfarreien erhielt der Bestand im Rahmen der sog. Retrokonversion im Januar 2022.