Forstbehörden
Die Verwaltung der staatlichen Forsten wurde im 19. Jh. auf mittlerer Ebene zunächst von der Forstinspektion des Unterdonaukreises (1804-1816), danach von der Kreisfinanzdirektion bzw. der Kammer der Finanzen bei der Regierung wahrgenommen. Nur die forstpolizeiliche Oberaufsicht lag bei der Kammer des Innern. 1885 entstand innerhalb der Kammer der Finanzen eine eigene Forstabteilung, die 1908 zu einer eigenen Kammer der Forsten aufgewertet wurde. 1932 bei der Vereinigung der Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz wurde sie aufgelöst. Nach 1945 wurde für Niederbayern keine eigene Mittelbehörde mehr errichtet. Die Forstverwaltung verblieb beim Regierungsforstamt bzw. (ab 1956) der Oberforstdirektion Regensburg (1996 umbenannt in Forstdirektion Niederbayern-Oberpfalz). Ein kleiner, ausschließlich Niederbayern betreffender Aktenbestand wurde von dort abgegeben (Laufzeit 1840-1932).
Der Bestand der Regierung von Niederbayern (Kammer der Forsten) setzt sich zusammen aus einem provenienzreinen Teil mit ca. 150 Akten und dem unbearbeiteten Rest, der auch Schriftgut der vor 1908 zuständigen Kammer der Finanzen einschließt, mit ca. 1850 Akten.
Die im Regierungsbezirk gelegenen Forstämter, im 19. Jh. noch in Forstämter und -reviere geteilt, hatten die Aufgabe der Verwaltung des Staatswalds sowie der Beratung und der Aufsicht über die nichtstaatlichen Waldungen. Sie wurden 2005 aufgelöst, ihre hoheitlichen und beratenden Kompetenzen an die neuen Ämter für Landwirtschaft und Forsten gegeben, die direkte Verwaltung und Bewirtschaftung des staatlichen Forstes aber verschiedenen Betrieben des neu gegründeten Unternehmens Bayerische Staatsforste, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, übertragen. Die Forstämter sind mit eigenen (in Umfang und Aussagekraft jedoch sehr unterschiedlichen) Beständen vertreten, die nach der Auflösung der bisherigen Behördenstruktur im Forstbereich auf ca. 15.000 AE angewachsen sind. Auch die Forstbetriebe (in Niederbayern Bodenmais, Kelheim und Neureichenau) sollen in Zukunft ihre nicht mehr benötigten Unterlagen an die Staatsarchive abgeben.