22.01.2020: "Grund und Boden – hoch geschätzt. Die Bodenschätzung in der Oberpfalz – von analog bis digital" - Ausstellung im Staatsarchiv Amberg

Eine Ausstellung in Kooperation mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Amberg und dem Finanzamt Weiden i.d.OPf. vom 22. Januar bis zum 28. Februar 2020

Titel des Grundsteuerkatasters der Steuergemeinde Gärmersdorf (Lkr. Amberg-Sulzbach), 1840

Bild 1: Titel des Grundsteuerkatasters der Steuergemeinde Gärmersdorf (Lkr. Amberg-Sulzbach), 1840

Schätzungsbuch (für Grünland) des Finanzamts Amberg zur Gemeinde Seugast, aufgenommen am 8. Juli 1936

Bild 2: Schätzungsbuch (für Grünland) des Finanzamts Amberg zur Gemeinde Seugast, aufgenommen am 8. Juli 1936

Nachschätzungsfeldkarte des Finanzamts Amberg zu den Gemeinden Aschach, Lintach und Pursruck (1966, 1986, 1991)

Bild 3: Nachschätzungsfeldkarte des Finanzamts Amberg zu den Gemeinden Aschach, Lintach und Pursruck (1966, 1986, 1991)

Am Mittwoch, 22. Januar 2020, wurde im Staatsarchiv Amberg die kleine Ausstellung „Grund und Boden – hoch geschätzt. Die Bodenschätzung in der Oberpfalz – von analog bis digital“ eröffnet. Die Ausstellung ist ein Kooperationsprojekt des Staatsarchivs Amberg mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Amberg und dem Finanzamt Weiden i.d.OPf.

Was ist ein Acker oder eine Wiese wert? Wie ist der Boden beschaffen? Wie gestalten sich Klima und Wasserverhältnisse? Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus der Bodenschätzung. Die Bodenschätzung ist eine Bestandsaufnahme der landwirtschaftlichen Böden nach der Art ihrer Nutzung und nach ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit. Sie erfolgt zur Besteuerung von landwirtschaftlichem Vermögen, hat aber auch Bedeutung als Grundlage für die Wertermittlung im Grundstücksverkehr und bei Verfahren der ländlichen Entwicklung, für den Bodenschutz und für Bodeninformationssysteme.

Die Ausstellung mit etwa 60 Exponaten zeichnet die Geschichte der Bodenschätzung von ihren Anfängen in den 1930er Jahren bis in die Gegenwart nach und stellt ihre Organisation und Durchführung gestern und heute vor. Gezeigt werden Schätzungskarten und Schätzungsbücher, die erst in jüngster Zeit an das Staatsarchiv Amberg abgegeben wurden, Aktenstücke, praktische Anleitungen, Fotos, technisches Gerät und Bodenproben.

Eine gerechte Verteilung der Lasten nach Besitzgröße und Wirtschaftskraft ist seit jeher ein Grundanliegen der Besteuerung von Grund und Boden. Ergänzend veranschaulicht die Ausstellung daher die Vorgeschichte: Besitzverzeichnisse und Steuerbücher aus Mittelalter und früher Neuzeit sowie Katasterunterlagen aus dem 19. Jahrhundert geben einen Einblick in die Steuerbemessung vor der Bodenschätzung. Handgezeichnete Karten aus dem 17. und 18. Jahrhundert vermitteln einen optischen Eindruck von Landschaften in vorindustrieller Zeit. Neben der Dokumentation der Schätzungsergebnisse auf Papier wird die moderne digitale Arbeitsweise der Bodenschätzung erklärt und die Verarbeitung der Geodaten in ALKIS sowie ihre Auswertungsmöglichkeiten über das Geoportal Bayern demonstriert. Damit soll die Bodenschätzung nicht nur in den größeren Rahmen der Geschichte des Steuerwesens gestellt, sondern auch ein Bogen geschlagen werden von der analogen zur digitalen Geodatenverwaltung.

Die Durchführung der Bodenschätzung ist Aufgabe der Finanzämter, die die Ergebnisse in Schätzungskarten und Schätzungsbüchern erfassen und an die Vermessungsverwaltung weitergeben. Diese ist zuständig für die Fortführung des digitalen Datenbestands in ALKIS (Automatisiertes Liegenschaftskataster-Informationssystem) sowie für den Vertrieb der Daten.

 

Die Ausstellung ist vom 22. Januar 2020 bis 28. Februar 2020 im Staatsarchiv Amberg, Archivstraße 3, 92224 Amberg (Eingang Weißenburger Straße) zu sehen.

Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 13:30 Uhr (Sa, So geschlossen, Faschingsdienstag 25.2. nur bis 12:00 geöffnet)

Eintritt frei. Führungen für Gruppen können unter 09621/307-911 oder poststellestaam.bayern.de vereinbart werden.

 

Eingestellt am: 22.01.2020