Aus Gründen des vorbeugenden Infektionsschutzes empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung der bekannten Mindestabstände auf Verkehrsflächen.
Um für alle Nutzerinnen und Nutzer optimale Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können, ist an den meisten Standorten eine telefonische oder schriftliche Anmeldung und Terminvereinbarung notwendig. Örtlich abweichende Regelungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen ARCHIVS >>>
Aktualisiert am 1.03.2023