17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung>>>
Allgemeine Hinweise zu den gültigen Basisschutzmaßnahmen finden Sie HIER>>>.
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten ist an den meisten Standorten weiterhin eine telefonische oder schriftliche Anmeldung und Terminvereinbarung notwendig.
Örtlich abweichende Regelungen und die geltenden Öffnungszeiten finden Sie auf der Unterseite des jeweiligen ARCHIVS>>>
Bayerisches Hauptstaatsarchiv>>>
Staatsarchiv Amberg>>>
Staatsarchiv Bamberg>>>
Staatsarchiv Augsburg>>>
Staatsarchiv Coburg>>>
Staatsarchiv Landshut>>>
Staatsarchiv München>>>
Staatsarchiv Nürnberg>>>
Staatarchiv Würzburg>>>
Aktualisiert am 5.12.2022