B. Behörden des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland
1927 gingen die Aufgaben des örtlichen Arbeitsnachweises in der Stadt Coburg auf Grund reichsrechtlicher Regelung auf das Arbeitsamt Coburg über. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Stadt Coburg sowie die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels (755 AE, 10 lfm, 1927-1989).
Der Bundesgrenzschutz unterhielt in Coburg von 1951 bis 1998/99 einen Standort mit Einsatz- und Ausbildungsabteilungen. Das Schrift umfasst 445 AE, 13,4 lfm. Das umfangreiche Bildmaterial wurde in einem eigenen Bestand "BGS-Fotos" zusammengefasst (6222 AE).