Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist bemüht, ihre Website www.gda.bayern.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.gda.bayern.de ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang nicht vollständig barrierefrei und daher in Teilen nicht mit der BayEGovV vereinbar. Derzeit sind redaktionelle und technische Änderungen geplant, um die Vorgaben der BayEGovV zeitnah zu erfüllen. Zuletzt wurde eine Erläuterung des Internetauftritts in Leichter Sprache implementiert.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.04.2021 auf der Grundlage einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.04.2021 überprüft.
 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter: poststelle@gda.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

Schönfeldstraße 5

80539 München

E-Mail: poststelle@gda.bayern.de

Tel. 089/28638-2482

Fax 089/28638-2615
 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die hier Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html