Entnazifizierungsbehörden
Gemäß dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, das auf Direktive des Alliierten Kontrollrats entstand, mussten sich alle deutschen Bürger über 18 Jahre im Rahmen eines Entnazifizierungsverfahrens einer Prüfung ihrer organisatorischen Zugehörigkeiten sowie ihrer beruflichen Tätigkeit im Dritten Reich unterziehen. Die darüber angelegten Akten der auf Stadt- bzw. Landkreisebene gebildeten Spruchkammern werden im Staatsarchiv in provenienzreinen Beständen in alphabetischer Ordnung verwahrt (Augsburg-Stadt I-IV sowie Hauptkammer und Berufungskammer Augsburg, Augsburg-Land, Dillingen, Donauwörth, Füssen, Günzburg, Illertissen, Kaufbeuren, Kempten, Krumbach, Marktoberdorf, Memmingen, Neu-Ulm, Nördlingen, Schwabmünchen, Sonthofen und Wertingen; Umfang: rund 430 lfm). Meldebögen wurden von den Spruchkammern Augsburg-Stadt, Kaufbeuren und Sonthofen archiviert. Teilweise sind auch Sach- und Personalakten vorhanden.