4. Innere Verwaltung
Gleichzeitig mit dem 1572 neugebildeten Fürstentum Sachsen-Coburg wurde die Landesregierung als dessen einzige Zentralbehörde errichtet. Im Verlauf ihres Bestehens wechselten nicht selten die Zuständigkeiten; insbesondere wurden die Kammer und das Konsistorium mehrmals aus- und wieder eingegliedert. 1801 wurde die Landesregierung dem neugeschaffenen Staatsministerium als Mittelbehörde nachgeordnet. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1858 wurde sie aufgehoben. Der Bestand stellt den Rest einer ursprünglich wesentlich umfangreicheren Registratur dar. Er enthält als weitere Provenienzen: Verordnete (Vorläuferbehörde), Rentmeisteramt, Kammer, Konsistorium, Regierung von Sachsen-Hildburghausen (für die Ämter Königsberg und Sonnefeld). Landesregierungsakten finden sich heute auch in den Beständen Landesarchiv sowie Landratsamt (als Vorakten bzw. in Abgabegemeinschaft); ein erheblicher Teil wurde eingestampft. Umfang: 12.772 AE, 180,4 lfm, 15. Jh.-1858.
Lehenhof: Obwohl für sachsen-coburgische Lehensachen keine eigene Behörde, sondern die "Landesregierung als Lehenhof" zuständig war, bestand für diese Materie doch immer eine stabile Registratur, die der Bestandsbildung zugrundegelegt wurde. Umfang: 1141 Akten, 23,4 lfm, 1526-1859.
Bis 1858, d.h. bis zur Trennung von Justiz und Verwaltung, oblag die innere Verwaltung den 1801 bzw. 1807 eingerichteten Justizämtern Coburg, Neustadt und Rodach, ab 1826 vermehrt um die zuvor hildburghäusischen Ämter Königsberg und Sonnefeld (s. unter Justizverwaltung Ziff. II 1d). Das Landratsamt, gegründet 1858 für die Ämter Coburg, Neustadt, Rodach und Sonnefeld, erhielt erst mit der Justizreform 1879 auch das Justizamt Königsberg unterstellt; seine Zuständigkeit beschränkte sich für die Städte Coburg, Neustadt, Rodach und Königsberg auf wenige Aufgaben. Als eigener Fonds ist es als Herzogliches Landratsamt Coburg (1858-1918) erst im Aufbau begriffen, da das Schriftgut sich noch in Abgabegemeinschaft mit dem des Freistaates Coburg (1918-1920), des bayerischen Bezirksamts Coburg (1920-1939) sowie des bayerischen Landratsamts (ab 1939) befindet.
Unter die Dienstaufsicht des Landratsamtes fiel auch das Gewerbegericht Oeslau (25 AE, 0,4 lfm, 1891-1923), Vorläufer der späteren Arbeits- und Sozialgerichte. Mit der Aufgabe, über Klagen gegen Armenverbände zu entscheiden, war 1871 die Deputation für das Heimatwesen im Herzogtum Coburg (20 AE, 0,2 lfm, 1873-1909) als eigene Behörde eingerichtet worden. Von 1873 bis 1922 erfüllte das Landarmenhaus Lützelbuch (622 AE, 3,4 lfm, 1872-1922) für die sozialen Unterschichten im Herzogtum die Funktionen eines Alten- und Pflegeheimes, einer Anstalt für geistig und körperlich Behinderte sowie unter gewissen Einschränkungen die eines Arbeitshauses.
Sozialen Aufgaben widmeten sich auch verschiedene Stiftungen und Einrichtungen: Leopoldstiftung für Krankenpflege (164 AE, 1,8 lfm, 1860-1929), Deutsche Wilhelms-Stiftung zur Unterstützung von Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen (5 AE, 0,2 lfm, 1870-1916), Wohltätigkeitsbazar-Stiftung zu Coburg zur Unterstützung armer und würdiger Personen (8 AE, 0,2 lfm, 1891-1913) und das Krankenhaus. Der Bestand Krankenhaus umfaßt 221 AE (13 lfd. m) und enthält vor allem Aufnahme-, Haupt- und Operationsbücher der im Landeskrankenhaus behandelten Patienten vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1960er Jahre.