Behördenberatung
Gemäß Art. 4 Abs. 5 des Bayerischen Archivgesetzes beraten die staatlichen Archive die Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. Sie unterstützen die genannten Stellen bei der Einführung der elektronischen Schriftgutverwaltung.