Gebührenverzeichnis
für die Anfertigung von Siegelabgüssen
(zu § 12 Abs.2 Archivbenützungsordnung)
gültig ab 01.05.2007
I. Grundsätze
- Ein Anspruch auf die Herstellung bestimmter Siegelabgüsse besteht nicht.Sie ist ausgeschlossen, wenn der Erhaltungszustand des Originalsiegels gefährdet ist.
- Eine Ausleihe von Silikonnegativen und Metallsiegelabgüssen findet nicht statt.
- Die Gebühren nach Tarif A und B erhöhen sich um jeweils 100,- €, wenn für den Abguss ein Silikonnegativ angefertigt werden muss.
II. Gebühren
- Tarif A einfarbig Einzelgebühr 35,- €
- Tarif B mehrfarbig Einzelgebühr 50,- €
- Tarif C besonderer Verpackungskarton 5,- €