Geschichtlicher Überblick
Das Staatsarchiv Amberg erwuchs aus dem Archiv und den Registraturen der Amberger Regierungsbehörde des bis 1621 kurpfälzischen und ab 1621/28 kurbayerischen Fürstentums der Oberen Pfalz. 1436 wird erstmals das Briefgewölbe der Amberger Kanzlei genannt, deren ältestes Urkundenverzeichnis aus der Zeit um 1457 stammt. Urkundenarchiv und Registratur der Kanzlei des bis 1499 bestehenden Teilherzogtums Pfalz-Neumarkt wurden nach Fertigstellung des neuen Amberger Kanzlei- bzw. Regierungsgebäudes im Jahre 1547 nach Amberg transferiert und mit dem Archiv und der Registratur der Amberger Kanzlei vereinigt. Seit etwa 1570 oblag die Leitung von Archiv und Registratur einem Regierungsregistrator, seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert einem Regierungsarchivar. Die Bezeichnung „Regierungsarchiv“ für Urkundenarchiv und Regierungsregistratur ist seit dem 18. Jahrhundert geläufig.
Beträchtlichen Kompetenzzuwachs brachten die verwaltungsmäßigen Unterstellungen der wittelsbachisch gewordenen Landgrafschaft Leuchtenberg im Jahre 1650 und des Fürstentums Pfalz-Sulzbach im Jahre 1791 unter die Regierung in Amberg. Mit der Bildung der „Provinz Oberpfalz“ aus den Fürstentümern Obere Pfalz und Pfalz-Sulzbach sowie der Landgrafschaft Leuchtenberg im Jahre 1799 wurde das Amberger Regierungsarchiv zum „Landesarchiv“ dieser Provinz, das, zuletzt als „kgl. bayerisches Landesarchiv der Oberen Pfalz“ bezeichnet, bis 1812 bestand.
Nach der bayerischen Archivorganisation von 1812 wurde das oberpfälzische Landesarchiv zu einem Archivkonservatorium herabgestuft und dem Allgemeinen Reichsarchiv in München unterstellt, an das in den folgenden Jahren umfangreiche Extraditionen erfolgten. Zwischen 1820 und 1837 war es nur noch Depotregistratur der Regensburger Kreisregierung. 1841 wurde es als Archivkonservatorium wiederbegründet und 1875 wie alle bayerischen Regionalarchive in „Kgl. Kreisarchiv“ umbenannt. Es wuchs jetzt in die Funktion eines Sprengelarchivs hinein, das für die Schriftgutabgaben aller Staatsbehörden im Regierungsbezirk zuständig war.
Eine feste Zuständigkeit auch für die historischen Bestände erhielt das Archiv (seit 1921 „Bayerisches Staatsarchiv Amberg“, seit 1970 „Staatsarchiv Amberg“) im Rahmen der auf der Grundlage des Provenienzprinzips insbesondere seit 1974 durchgeführten gesamtbayerischen Beständebereinigung. So wurden die nach 1812 in München zentralisierten Oberpfälzer und Leuchtenberger Bestände zwischen 1986 und 2003 sukzessive wieder nach Amberg zurückgegeben (u.a. das gesamte oberpfälzische Urkundenarchiv, die Registraturbücher der Amberger und Neumarkt-Neunburger Fürstenkanzleien, die Plansammlung der Amberger Regierung, Leuchtenberger Archivalien sowie die zum größten Teil noch aus der kurpfälzischen Zeit stammenden Bestände Oberpfälzer Klöster). Weitere Bereinigungen fanden mit den Staatsarchiven Nürnberg, Bamberg, Neuburg a. d. Donau und Landshut statt und werden mit dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv noch durchgeführt werden (so sind weitere Zugänge aus dem im Bayerischen Hauptstaatsarchiv noch nicht abschließend analysierten Bestand „Gerichtsurkunden“ betreffend die Gerichte in der Oberpfalz zu erwarten).