Finanzverwaltung
Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 schuf Kurbayern nach der Inbesitznahme der ihm in Schwaben zufallenden Territorien bereits im Herbst 1802 drei zentrale Verwaltungsbehörden. Am 18. November 1802 wurde das außerordentliche Generalkommissariat in Schwaben mit Sitz in Ulm eingerichtet, am 1. Dezember die provisorischen Regierungen in Dillingen und in Kempten. Die beiden provisorischen Regierungen wurden am 18. Juli 1803 durch die Landesdirektion in Schwaben ersetzt.
Zugeordnet waren für die Finanzverwaltung seit dem 1. Dezember 1802 provisorische Kammern in Dillingen und Kempten, von denen bisher die Provisorische Kammer Kempten formiert wurde.
Im Jahr 1808 wurde die Finanzverwaltung dem Geschäftsbereich der neugeschaffenen Generalkreiskommissariate entzogen und auf eigene Behörden, die Kreisfinanzdirektionen, übertragen, von denen bisher folgende Fonds gebildet wurden: Finanzdirektion Illerkreis (1808 bis 1817), Finanzdirektion Lechkreis (1808 bis 1810) sowie Finanzdirektion (1.) Oberdonaukreis mit Sitz in Ulm (1808 bis 1810).
Im Jahr 1817 erfolgte der Zusammenschluss der Generalkreiskommissariate und der Kreisfinanzdirektionen zu den Kreisregierungen, die in eine Kammer des Innern und in eine Kammer der Finanzen eingeteilt wurden. Die Bestände des (3.) Oberdonaukreises mit Sitz in Augsburg bzw. seit 1838 der Regierung von Schwaben und Neuburg enthalten noch Provenienzen der Kreisfinanzdirektionen sowie der Zweigstelle (für bayerische Angelegenheiten) Augsburg des Landesfinanzamtes München (ab 1919). In dem Teilbestand Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer der Finanzen, Urkunden finden sich rund 3300 Abschriften von Verträgen und Notariatsurkunden mit Beteiligung des Staates, wie z.B. Grundstücksabtretungen oder Kirchenbaulast zwischen 1831 und 1928.
Jeweils eigene Gruppen bilden die Überlieferungen der Fiskalate als Vertreter der ärarialischen Interessen bei Rechtshandlungen – vor allem mit Akten des 1849 aufgehobenen exponierten Fiskalats beim Appellationsgericht Neuburg – sowie der Spezialkasse Augsburg der Staatsschuldentilgungsverwaltung (1811 –1881), deren Rechnungen und Akten für die Finanzgeschichte säkularisierter und mediatisierter Stände von Bedeutung sind. Umfang: rund 205 lfm Akten, annähernd 1.000 Bände (Rechnungen, Journale, Protokolle).
DieFinanzmittelstelle Augsburg ist mit Rückerstattungsakten ab 1948 vertreten (5 lfm). Liquidationspläne der Bezirksfinanzdirektion Augsburg liegen auf Mikrofiche vor. Die Bezirksfinanzdirektion selbst wurde 2005 als Dienststelle in das neugegründete Landesamt für Finanzen (Sitz:Würzburg) eingegliedert.
Von 34 staatlichen Rentämtern sind meist umfangreiche Amtsbuch- (vor allem rund 21.000 Bandeinheiten der Steuerkataster, über 10.000 Rechnungen) und Aktenserien überliefert und zwar in Überlappung mit den nach Umwandlung der Rentämter 1919 in Finanzämter der Reichsfinanzverwaltung erwachsenen Beständen. Einheitswertakten der Finanzämter ab 1925 sind in Auswahl als Musterregistraturen von den Finanzämtern Illertissen und Neu-Ulm vorhanden (6 lfm).
Politisch und wirtschaftsgeschichtlich interessant für die Zeit 1946–1948 sind die Akten schwäbischer Außenstellen des Bayerischen Landesamtes für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung. Von 1948 bis 1952 bestand zur Durchführung des Rückerstattungsgesetzes vom November 1947 die Wiedergutmachungsbehörde V für Schwaben in Augsburg (rund 2900 Akten). Ihre Zuständigkeit ging auf die Wiedergutmachungsbehörde I für Oberbayern in München über.
Bestände der Kriegsschädenämter wurden bisher von den Landratsämtern Augsburg, Dillingen und Schwabmünchen übernommen. Vom Rechnungsprüfungsamt Augsburg sind Akten aus der Zeit von 1957 bis 1971 überliefert.
Schütter ist die Überlieferung der Vermessungsämter, die 1814 bzw. 1828 mit Unterlagen der Steuerkataster-Kommission München und von Geometern einsetzt. Ähnliches gilt für die bayerischen Zollbehörden: Vorhanden sind einige kleinere Bestände von Unterbehörden (ab 1812) mit Amtsorganisations- und Personal- sowie Strafakten, die vereinzelt über den Zeitpunkt der Verreichlichung (1919) hinausreichen.
Die Abgaben der Finanzbauämter Augsburg und Kempten beschränken sich bislang auf Pläne und Gebäudeakten mit Vorprovenienzen der allgemeinen Bauverwaltung aus dem Zeitabschnitt 1825 bis 1950.