Polizeibehörden
Die Tätigkeit von Dienststellen der Gendarmerie und der staatlichen Schutzpolizei (bis 1945) bzw. der Land(es)- und Grenzpolizei (ab 1946) ist über eigenes Schriftgut nur im Personalaktenbereich (ab 1823) gut, ansonsten bislang dürftig dokumentiert. Umfang: 95 lfm.