Landwirtschaftsverwaltung, Behörden der Lebensmittel-, Verbrauchs- und Verkehrsgüterbewirtschaftung
Eigenständige staatliche Fachbehörden für die Beratung in der Landwirtschaft entstanden in Bayern vor dem Hintergrund der Erfahrungen der wirtschaftlichen Not nach dem Ersten Weltkrieg im Jahr 1922. Mit den seinerzeit errichteten Landwirtschaftsstellen (seit 1948: Landwirtschaftsämter, seit 1972 unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Amt für Landwirtschaft und Bodenkultur, Amt für Landwirtschaft und Ernährung) war in der Regel auch eine Landwirtschaftsschule verbunden. Im 19. Jahrhundert wurde die Beratung der Landwirte über alle Fragen einer rationellen Wirtschaftsführung, Maschineneinsatz, Düngung etc. durch die landwirtschaftlichen Wanderlehrer ausgeübt, deren Tätigkeit vereinzelt in den Unterlagen der Landwirtschaftsämter dokumentiert ist. Heute bezieht sich die Beratungstätigkeit der Landwirtschaftsämter – inzwischen mit den verbliebenen staatlichen Forstunterbehörden zusammengelegt – v.a. auf betriebswirtschaftliche, produktionstechnische, sozioökonomische, hauswirtschaftliche Probleme, auf Fragen der überbetrieblichen Zusammenarbeit, der Aus- und Fortbildung, der beruflichen Erwachsenenbildung, der Dorferneuerung und der Erhaltung der Kulturlandschaft. Überliefert sind bislang die Unterlagen von 12 Landwirtschaftsämtern, die sich aber in Umfang und Dichte sehr unterscheiden (insgesamt 842 AE, 22 lfm, 1920-2000). Eine gute, bis 1920 zurückreichende Überlieferung liegt vom Landwirtschaftsamt Nördlingen vor. Als Sonderbehörden mit jeweils sehr kleinen Fonds sind noch zu nennen das Tierzuchtamt Kaufbeuren, die Moorwirtschaftsstelle Günzburg, die Moorversuchsanstalt Karlshuld, die Bodenkulturstelle Südwestbayern, die Donaumoosinspektion Neuburg, das Hofgestüt Rohrenfeld und die Landwirtschaftlichen Bezirkskomitees Oberwertach, Kaufbeuren und Neuburg (zusammen 332 AE, 5,7 lfm, 1806-1984).
Von den Landwirtschaftsämtern wurden zumeist auch Akten der in den Jahren 1933-1945 bestehenden Kreisbauernschaften des Reichsnährstandes (1522 AE, 47,8 lfm, gut überliefert Augsburg, Buchloe und Nördlingen) und der Ernährungsämter A abgegeben, die Fonds der Ernährungsämter B und der Wirtschaftsämter (487 AE, 36,7 lfm, 1939-1952) dagegen von den Landratsämtern. Während der Lebensmittelrationierung von 1939-1950 oblag den Ernährungsämtern A (vorhanden Augsburg, Donauwörth, Marktoberdorf, Mindelheim, Nördlingen und Schwabmünchen mit ca. 1000 AE, 18,8 lfm, 1941-1950) Lenkung und Erfassung der landwirtschaftlichen Produktion, den Ernährungsämtern B (vorhanden Dillingen, Illertissen und Mindelheim mit 179 AE, 3,9 lfm, 1940-1952) die Verteilung derselben. Vorhanden sind weiterhin Akten der jeweiligen Mittelstellen, des Ernährungsamtes Schwaben (59 AE, 1,1 lfm, 1945-1949) und des Regierungswirtschaftsamtes Schwaben (123 AE, 5 lfm, 1945-1950).
Die Erfassungs- und Verteilungsorgane der Lebensmittelbewirtschaftung des Ersten Weltkrieges und der anschließenden Krisenjahre, nämlich die Kommunalverbände (1915–1924/25), sind nur bruchstückhaft tradiert (insgesamt 633 AE, 16,7 lfm, 1914-1924). Vergleichsweise gut erhalten sind der Kommunalverband Donauwörth-Land und der Kommunalverband Kempten-Land.
Die 1923 eingerichteten, dem Landwirtschaftsministerium direkt unterstellten Flurbereinigungsämter (seit 1969 Flurbereinigungsdirektionen, seit 1992 Direktionen für Ländliche Entwicklung mit erweiterten Aufgaben zugunsten des Umweltschutzes und der Dorferneuerung) München, Neuburg a.d. Donau und Krumbach (Schwaben) haben bislang Akten zu allen schwäbischen Altlandkreisen abgegeben (ca. 15.000 AE, 185 lfm, ca. 1900-1972). Die Abgaben dieser Behörden erfolgen nicht nach dem Standortprinzip, sondern an die Staatsarchive, in deren Sprengel die bereinigten Flurstücke liegen. Da das Provenienzprinzip hier nicht greift, lautet die Bestandsbezeichnung der alphabetisch nach Orten geordneten Akten: Flurbereinigung Schwaben.