Kirchendeputation
Für die Behandlung der geistlichen Angelegenheiten, darunter auch das Schul- und Wohltätigkeitswesen, wurde 1769 eine Oberpfälzische Kirchendeputation eingerichtet. Sie war dem kurfürstlichen Geistlichen Rat, nach dessen Auflösung 1802 dann dem Administrationsrat der Kirchen- und milden Stiftungen in München unmittelbar unterstellt und bestand bis 1807. Ihre Akten reichen bis 1700 zurück und bilden den Bestand Oberpfälzer Kirchenakten (ca. 6700 Akten, 65 lfm), ihre Pfarr- und Filialkirchen-Rechnungen bilden den Bestand Oberpfälzer Kirchenrechnungen (zurzeit ca. 3400 Bde., 66,4 lfm, ab 1770). Für das Religionswesen in den Sulzbacher Ämtern wurde 1791 die Simultaneische Religions- und Kirchendeputation bei der Regierung Amberg eingerichtet (siehe unten).