I. Altbestände: Die älteren Behörden des Fürstentums und Herzogtums Sachsen-Coburg
Die Altbestände umfassen den Bestand "Landesarchiv", der 1919 aus der Umbenennung des Herzoglichen Haus- und Staatsarchivs hervorgegangen ist, sowie diejenigen Überlieferungen, die zur Zeit der Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern noch bei den jeweiligen Behörden verwahrt und erst nach 1924 an die Staatsarchivalienabteilung bzw. an das Staatsarchiv abgegeben worden sind.