Allgemeine innere Verwaltung
Für die allgemeine Innere Verwaltung sind als die wichtigsten Provenienzstellen im Bereich des späteren Mittelfranken der Generallandeskommissär für Franken (1804 Bamberg, 1806–1808 Ansbach mit Subdelegierter Kommission zu Nürnberg), das Generalkommissariat des Rezatkreises (1808–1817), die Regierung des Rezatkreises (1817–1837) und die Regierung von Mittelfranken (seit 1838) zu nennen.
Ab 1808 bestanden im Sprengel des Staatsarchivs als Mittelbehörden der Inneren Verwaltung neben dem Generalkommissariat des Rezatkreises (Ansbach) von 1808–1810 auch die Generalkommissariate des Altmühlkreises (Eichstätt) und des Pegnitzkreises (Nürnberg; auch zuständig für Teile Oberfrankens, v.a. Forchheim); 1810 wurden der (2.) Oberdonaukreis (mit Sitz Eichstätt) und das Lokalkommissariat Nürnberg (bis 1817) errichtet. Nachfolgerin von Generalkreiskommissariat und (1808 errichteter) Kreisfinanzadministration wurde 1817 die Regierung des Rezatkreises mit je einer Kammer des Innern und der Finanzen (s. Ziff. II 4). Für Nürnberg wurde an Stelle des Lokalkommissariats ein der Regierung unterstehendes Stadtkommissariat eingerichtet. Die neue Kreiseinteilung von 1837 (mit Umbenennung des Kreises in Mittelfranken) brachte dann einerseits Eichstätt und Kipfenberg vom Regenkreis an Mittelfranken, während andererseits Landgerichte an Oberfranken, an die Oberpfalz und an Schwaben (Nördlingen und das Ries waren von 1817 bis 1837 Teil des Rezatkreises) kamen. Das Stadtkommissariat für die kreisunmittelbare Stadt Nürnberg wurde 1872 aufgehoben. Bei der Reform der sachlichen und territorialen Zuständigkeiten der Justizbehörden erfolgte 1879 mit Zuweisung von Hilpoltstein und Abtretung von Beilngries eine weitere Grenzveränderung zwischen der Oberpfalz und Mittelfranken. Zum 1. Januar 1933 wurden Mittelfranken und Oberfranken zum Kreis Oberfranken und Mittelfranken zusammengelegt (mit Regierungssitz in Ansbach; seit 1948 gibt es wieder eine Regierung von Oberfranken in Bayreuth). Die nur Oberfranken betreffenden Regierungsakten der Jahre 1933 bis 1948 sind weitgehend im Staatsarchiv Bamberg archiviert, wogegen die in Nürnberg verwahrten Akten insbesondere als Sammelakten auch oberfränkische Betreffe umfassen. Die Gebietsreform von 1972 brachte den Landkreis Höchstadt a.d. Aisch von Oberfranken zu Mittelfranken, während Eichstätt an Oberbayern fiel.
Als Findbehelfe für den Bestand der Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, noch unter Einschluss ihrer Vorgängerbehörden, stehen nach den Aktenplänen gegliederte Repertorien zur Verfügung. Die Abgabegemeinschaften der Kammer des Innern wurden teilweise der Provenienz gemäß analysiert, wobei brandenburg-bayreuthisches, pfalz-neuburgisches und kurbayerisches Schriftgut herausgezogen und an die zuständigen Staatsarchive abgegeben wurde. Nach 2003 erfolgten größere Abgaben der Regierung von Mittelfranken, deren Akten bis zum Ende des 20. Jahrhunderts reichen (Gesamtumfang ca. 98.000 AE, ca. 3000 lfm). Die Akten des Generalkommissariats des Pegnitzkreises wurden separiert und aufgestellt (423 AE).
Vom Verwaltungsgericht Ansbach liegt eine Auswahl von 500 Verfahren in verschiedenen Materien von 1947 bis 1978 sowie die Entscheidungssammlung von 1946 bis 1958 vor (16,6 lfm). Die neueren Abgaben (ca. 2.700 AE, 84,6 lfm, 1946–2000) darunter insbesondere Asylverfahren unterliegen wegen der Laufzeit und wegen personenbezogener Daten noch Benützungseinschränkungen.
Bei der Trennung von Justiz und Verwaltung im Jahr 1862 gingen die Verwaltungsakten der 32 Landgerichte (älterer Ordnung) an die neu errichteten Bezirksämter und sind heute mit deren Überlieferung vermischt; die Judizialakten verblieben bei den Landgerichten, welche 1879 in Amtsgerichte umgewandelt wurden (s. Ziff. II 2). Die Analyse und provenienzgerechte Neuordnung des Schriftguts ist im Gange. Das Schriftgut der 19 Bezirksämter (Heilsbronn 1880 aufgelöst, zu Beilngries s. oben), welche 1939 in Landratsämter umbenannt wurden (s. unten), stellt eine wichtige Quelle für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen des 19. und 20. Jahrhunderts dar und gehört zu den am häufigsten benützten Quellen des Staatsarchivs (derzeit ca. 160.000 Akten, ca. 2260 lfm). Erschlossen wird es in der Regel durch Findbehelfe nach dem Aktenplan für die Bezirksämter von Mitte des 19. Jahrhunderts bzw. nach dem Einheitsaktenplan (EAPl) von 1952. Für die nach Bezirksämtern aufgestellten lagerungstechnischen Selekte Baugenehmigungsakten (ca. 725.000 AE, 3050 lfm), Gewerbekonzessionen, Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (ca. 148.000 AE, 428 lfm) liegen eigene Verzeichnisse vor bzw. werden erarbeitet. Einen eigenen Selekt bilden die Pfarrmatrikelzweitschriften (5566 Bände, 61,7 lfm; zu den jüdischen Standesregistern s. unten Ziff. III 9 Filmsammlung). Die Kartei „Auswandererakten“ erfasst neben dem Schriftgut der Bezirksämter dasjenige der Regierung von Mittelfranken. Die von ausgewählten Landratsämtern (Gunzenhausen, Weißenburg in Bayern vor 1972, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim nach 1972) übernommenen Sozialhilfeakten unterliegen speziellen Datenschutzregelungen. Personenstandsunterlagen (Nebenregister) wurden bisher erst von zwei Landratsämtern (Eichstätt, Fürth) abgegeben. Die Feststellungsakten der bei den Landratsämtern gebildeten Ausgleichsämter werden auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung von der Außenstelle Bayreuth des Bundesarchivs archiviert.
Durch die Gebietsreform von 1972 wurde die Zahl der Landratsämter von 17 auf sieben vermindert, zum Teil mit neuen Ortsbezeichnungen. Da sich die Sprengel durchwegs geändert haben, werden ab diesem Zeitpunkt für sie neue Fonds angelegt.