Medizinalbehörden
Bis zur Errichtung der Gesundheitsämter durch Reichsgesetzgebung 1935 findet sich das Aktengut der 1862 in der Nachfolge der Physikatsärzte berufenen Bezirksärzte vorwiegend bei den Behörden der Inneren Verwaltung (Regierung von Mittelfranken, Bezirks-/Landratsämter). Bis jetzt wurden von den ehemals zehn Gesundheitsämtern zahlreiche Akten (500 AE, 30,4 lfm, 1811–1987) abgegeben. Sippen- und Erbgesundheitsakten, die aus personenschutzrechtlichen Gründen nur unter Einschränkungen zur Benützung vorgelegt werden, sind als Musterüberlieferung nur vom Gesundheitsamt Eichstätt übernommen worden. Vom Gesundheitsamt in Lauf wurden als Musterüberlieferung die Akten zur TBC-Fürsorge (ca. 1945 - 1980) archiviert. Die Überlieferung zur behördlich organisierten Tiermedizin (Regierungsveterinärräte, dann Veterinärämter) fehlt bisher ganz. Die Gesundheitsämter und die Veterinärämter sind seit 1996 den Landratsämtern eingegliedert.