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Abteilung I Ältere Bestände

Vorbemerkung:

Die älteren Bestände des Bayerischen Hauptstaatsar­chivs, die organisatorisch in der Abteilung I zusam­men­gefasst sind, befinden sich in einer Phase des Umbruchs, die sich in dem Aufeinanderstoßen von zwei unterschiedlichen Ordnungs­systemen äußert. Wäh­rend der größere Teil der Bestände noch nach dem sog. Pertinenzprinzip geordnet ist, das die Archivare des 19. Jahrhunderts anwandten, bemüht man sich inzwischen, das Archivgut so zu reorganisieren und zu restrukturieren, dass die ursprünglichen Archiv­körper wieder aufleben. Bei der Wiederherstellung historischer Provenienzen geht es darum, geschicht­lich gewachsene Strukturen und Verwaltungsgliederungen im Archivgut und dessen Organisation wieder sichtbar werden zu lassen.

Die bis 1799 in München bestehenden Zentralarchive, aber auch die Registraturen der im gleichen Jahr auf­gelösten kur­fürstlichen Zentralbehörden wurden seit diesem Zeitpunkt ohne Rücksichtnahme auf die orga­nisch gewachsenen Struk­turen der bisherigen Archiv­körper auf die drei neugeschaffenen Archive, das Ge­heime Hausarchiv, das Geheime Staatsarchiv und das Geheime Landesarchiv, auf­ge­teilt, wobei die Masse des Archivguts auf das Geheime Lan­desarchiv entfiel (vgl. S. 3 ff.). Innerhalb dieser drei neuen Archive legte man neue Bestände an, die im Regel­fall entweder nach dem Ortsbetreffs- oder nach dem Sach­be­treffsprinzip aufgebaut wurden und sich ganz erheblich von der ursprünglichen Beständestruktur unterschieden. Da jedoch längst nicht das gesamte Schriftgut der alten Archiv- und neu übernommenen Behördenregistraturkörper nach dem sog. Pertinenz­prin­zip umgeordnet wurde, war die Folge ein unbe­frie­di­gen­des Nebeneinander von Restbeständen ur­sprüng­licher Archiv- und Registraturkörper und neu­ge­schaf­fe­nen Pertinenzbeständen. Fast noch nachteiliger machte sich das Scheitern der im Zuge der Pertinenzum­ord­nung angewandten, sehr groben und pauschalen Ein­tei­lungsmethoden bemerkbar, die in keiner Weise der historisch gewachsenen Vielgliedrigkeit des Kurstaates und der der in ihm aufgegangenen unter­schied­lichs­ten Institutionen gerecht wurden. Im Endergebnis war kein Archivbestand bzw. keine Re­gistratur einer kurfürstlichen Zentralbehörde aus der Zeit vor 1800, kein Archiv eines Klosters oder einer weltlichen Herr­schaft in seiner ursprünglichen Struktur in das 20. Jahrhundert überkommen. Nachdem sich auch in Bayern allmählich das Provenienzprinzip als allein gültige Maxime zum Aufbau eines Archivs durchzusetzen begann, wurde ansatzweise in den 1930er und verstärkt seit den 1960er Jahren die Rekonstruktion der ursprünglichen Schrift­gutkörper in Angriff genom­men (vgl. Jaroschka, Die Wiederherstellung historischer Provenienzen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, in: Der Archivar 32, 1979). Die Arbeiten sind noch in vollem Gange, so dass derzeit nur die Beschreibung eines Zwischenzustands geboten werden kann. Abweichend von den beiden ersten Auf­lagen dieses Kurzführers werden nun weitere Fonds aufgeführt, die aus den Pertinenz- und Mischbestän­den rekonstruiert wurden. Bei der nachfolgenden Vorstellung der Bestände wird des­halb differenziert, ob es sich um einen herkömmlichen Per­ti­nenzbestand handelt, wie ihn das 19. Jahrhundert geschaffen hat, oder um einen Archivkörper in seinem (wiederher­ge­stell­ten) ursprünglichen Herkunftszusammenhang.

Anschrift: Schönfeldstraße 5-11, 80539 München
(Postfach 22 11 52, 80501 München)

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Tel. 089/28638-2596
Fax 089/28638-2954
E-Mail:
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Leitung: N.N.

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