Landwirtschaftsbehörden
Zur staatlichen Förderung und fachlichen Beratung der Landwirte wurden 1922 Landwirtschaftsstellen errichtet. Von den zumeist mit Landwirtschaftsschulen verbundenen und 1948 in Landwirtschaftsämter umbenannten Behörden liegen Teilbestände für Aichach, Altötting, Erding, Ingolstadt, Landsberg a. Lech, Laufen, Miesbach, Moosburg, Mühldorf a. Inn, München, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Rosenheim und Wolfratshausen vor (ca. 3.000 Akten, 32 lfm).
Von den Landwirtschaftsämtern wurden zumeist auch die Akten der in den Jahren 1933-1945 bestehenden Kreisbauernschaften des Reichsnährstandes (Bad Aibling, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Rosenheim und Schrobenhausen; ca. 16 lfm) und der Ernährungsämter A (ca. 70 lfm) abgegeben, während die Fonds der Wirtschaftsämter und Ernährungsämter B (ca. 8 lfm) in der Regel über die Landratsämter ins Archiv gelangten. Während der Zeit der Zwangswirtschaft für Ernährungsgüter von 1939-1950 waren die Ernährungsämter A für die Lenkung und Erfassung der landwirtschaftlichen Produktion, die Ernährungsämter B für die Verteilung der Lebensmittel über den Einzelhandel an die Verbraucher zuständig.
Die 1923 eingerichteten, dem Landwirtschaftsministerium direkt unterstellten Flurbereinigungsämter (seit 1969 Flurbereinigungsdirektionen, seit 1992 Direktionen für ländliche Entwicklung mit erweiterten Aufgaben zugunsten des Umweltschutzes und der Dorferneuerung) Krumbach (Schwaben), München und Regensburg (letzteres bis 1966 in Neuburg a. d. Donau) haben bislang gegen 11.000 Verfahrensakten im Umfang von ca. 210 lfm übergeben. Die Abgaben dieser Behörden erfolgen an die Staatsarchive, in deren Sprengel (Regierungsbezirk) die bereinigten Flurstücke sich befinden, und nicht nach dem Standortprinzip.
Das Schriftgut des Gestütsamtes München (52 Akten, 19./20. Jh.) wie das des Stammgestüts Schwaiganger (57 Akten seit 1921) ist noch über die Antiquarregistratur zu benützen.