Einleitung
Die Land- bzw. Pfleggerichte nahmen innerhalb des Herzogtums bzw. Kurfürstentums Bayern seit dem Mittelalter die Aufgaben der unteren Verwaltungs- und Justizebene wahr. Ihr Kompetenzbereich erstreckte sich über die gesamte innere Verwaltung, im Justizwesen über das Zivil- und Strafrecht und das Beurkundungswesen. 1802/03 wurden sie zugunsten der Landgerichte älterer Ordnung aufgelöst. Das Staatsarchiv Landshut verwahrt die Masse der Bestände ab 1505. Enthalten ist darin auch die Überlieferung der jeweiligen Kastenämter.