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Allgemeine innere Verwaltung

Wichtigste Provenienzstellen der Allgemeinen Inneren Verwaltung sind Präsidium und Kammer des Innern der Regierung des (dritten) Oberdonaukreises (1817– 1837), der Regierung . von Schwaben und Neuburg (1837-1939)) bzw. der Regierung von Schwaben (ab 1939) (Umfang: rund 425 lfm). Für die in den kurbayerischen Erwerbungsgebieten westlich des Lechs seit 1802 eingerichteten Mittelbehörden – Provisorische Regierungen in Dillingen und Kempten, Generallandeskommissariat und Landesdirektion in Schwaben (Ulm) , Landeskommissariate Dillingen, Kempten, Mindelheim, Ulm – sowie für die von 1808 bis 1810 bzw. 1817 tätigen Generalkommissariate des Lechkreises (Augsburg), Illerkreises (Kempten) und ersten Oberdonaukreises (Ulm) bestehen jeweils eigene Fonds (Umfang: rund 22 lfm). Der überwiegende Teil der Akten befindet sich noch im Abgabeverband der Regierung oder in Pertinenzbeständen. In ihnen werden die staatsrechtlichen Umwälzungen seit dem Frieden von Lunéville und die Montgelas'schen Reformen in den neubayerischen Landen, nicht zuletzt in den 1810 und 1814 von Bayern wieder abgetretenen Gebieten, dokumentiert.

1944 wurden durch einen Luftangriff erhebliche Lücken in die Registraturen der Referate der Regierung gerissen, die ihr seit der Beschränkung auf die Innere Verwaltung (seit 1920 bzw. 1935) verblieben waren. Sie können durch die Überlieferung der staatlichen Unterbehörden wie auch der unmittelbar nachgeordneten Stadtverwaltungen (in Schwaben 1935 insgesamt elf) nur zum Teil ersetzt werden.

Als typischer Pertinenzbestand, zu Beginn des 20. Jahrhunderts formiert aus kurbayerischen und pfalz-neuburgischen Provenienzen sowie Bänden und Akten königlich bayerischer Mittel- und Unterbehörden, bestehen noch die Donaumoosakten, die sich auf die Moor- und Binnenkolonisationsgebiete südlich von Neuburg beziehen (Umfang: rund 27 lfm).

Aus der Zugehörigkeit von Stadt und Landkreis Lindau zur französischen Besatzungszone ergab sich 1945/46 die Errichtung eines Kreispräsidiums, das in Autonomie gegenüber den bayerischen und württembergischen Landesstellen ober- und mittelbehördliche Funktionen unter der Leitung eines mit Rechtsanordnungen regierenden Kreispräsidenten vereinte. 1955 (mit Abwicklung 1956) gingen die Aufgaben des Kreispräsidiums auf die zuständigen bayerischen Behörden über (Umfang: rund 31 lfm). Die Überlieferung dieser staatsrechtlich interessanten Einrichtung enthält Unterlagen zu allen Verwaltungsbereichen und damit Quellen zu zahlreichen Themen der Nachkriegszeit.

Die Überlieferung des Verwaltungsgerichts Augsburg (ab 1946) und des zeitweise tätigen Verwaltungsgerichts Lindau (1948-1955) unterliegt noch persönlichkeitsrechtlichen Schutzfristen (Umfang: rund 47 lfm).

Von insgesamt 37 Landgerichten älterer Ordnung (1803–1862) mit ungeteilten Verwaltungs-, Justiz- und notariellen Befugnissen liegen Fonds vor, die bislang überwiegend aus der Überlieferung des Judizialbereichs gebildet wurden. Die Vorgänge des „Administrativfachs“ finden sich hingegen mehrheitlich noch in den Abgabegemeinschaften der Bezirksämter. Der Erschließungsgrad dieser mittlerweile stattlichen Bestände ist nach Gericht und Sachgruppe sehr unterschiedlich. Derzeitiger Umfang: etwa 450 lfm darunter rund 4.250 Bände Protokolle, 6 lfm Akten.

Die Bestandsgruppe der Bezirksämter als der Überlieferung von Verwaltungsbehörden der Unterstufe erstreckte sich bis vor kurzem über die Geltungsdauer der Bezeichnung (1862–1938) hinaus auch auf das seit 1939 erwachsene Schriftgut von Landräten bzw. Landratsämtern. Sie schließt weiterhin noch Akten aus den „Polizeifächern“ der Landgerichte älterer Ordnung als Vorläuferbehörden ein. Die derzeit nahezu 2.400 lfm (zuzüglich rund 1.530 lfm an Baugenehmigungs- und 160 lfm an Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten sowie einer Serie an Kirchenbuch-Zweitschriften) umfassenden Bestände von 20 Bezirksämtern sind ein Fundus für regional- und lokalgeschichtliche Forschungen zum 19. und 20. Jahrhundert, der freilich durch einige Totalverluste in Registraturen von Landratsämtern während der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit beeinträchtigt ist. Inzwischen werden für die Landratsämter eigene Fonds gebildet. Die Feststellungsakten der bei den Landratsämtern gebildeten Ausgleichsämter werden auf Grund besonderer gesetzlicher Regelung in der Abteilung Lastenausgleichsarchiv des Bundesarchivs in Bayreuth archiviert.

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