Besuche in staatlichen Archiven
 

 

In staatlichen Archiven können Sie viele Dinge machen.
 

Sie können zum Beispiel etwas
über die Geschichte von Bayern erfahren.
Oder über die Geschichte von Ihrer Stadt.
Oder von Ihrer Familie.

 

 

Wer kann staatliche Archive besuchen?

 

Jeder kann ein staatliches Archiv besuchen.
Auch Sie können ein staatliches Archiv besuchen.

 

Aber Sie können dort
nicht einfach so vorbeischauen.
Sie brauchen dazu einen Termin.

 

Sie möchten einen Termin?
Dann schreiben Sie dem Archiv eine E-Mail.

 

 

Die E-Mail-Adressen von den Archiven sind:

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv:
    poststelle@bayhsta.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Amberg:
    poststelle@staam.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Augsburg:
    poststelle@staau.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Bamberg:
    poststelle@staba.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Coburg:
    poststelle@staco.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Landshut:
    poststelle@stala.bayern.de

 

  • Staatsarchiv München:
    poststelle@stam.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Nürnberg:
    poststelle@stanu.bayern.de

 

  • Staatsarchiv Würzburg:
    poststelle@stawu.bayern.de

 

In Ihrer E-Mail schreiben Sie:

  • Wer Sie sind
  • Über was Sie Infos suchen
  • Oder zu welcher Person
    Sie Infos suchen

Am besten sind Sie da sehr genau.
Dann können Ihnen
die Archivare und Archivarinnen helfen.

 

 

Sie können zum Beispiel schreiben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Stefanie Meier.
Ich suche Infos zu meinem Opa.
Mein Opa heißt Josef Meier.

Er wurde am 12. Dezember 1926 in München geboren.
Und er ist am 25. November 1969 in Augsburg gestorben.
Haben Sie Infos zu meinem Opa?
Kann ich bei Ihnen vorbeikommen?
Bitte schreiben Sie mir zurück.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Meier

 

 

Für einen Besuch in einem Archiv
müssen Sie 18 Jahre sein.

Oder älter.

 

 

Leute unter 18 Jahren brauchen
von ihren Eltern eine schriftliche Erlaubnis.
Das ist ein Brief.

 

 

In dem Brief steht zum Beispiel:

 

Mein Sohn Stefan Müller darf ins Archiv gehen.
Oder:
Meine Tochter Emma Müller darf ins Archiv gehen.

 

 

 

 

Die Dinge in den Archiven sind sehr wichtig.
Und auch sehr selten.
Viele Dinge gibt es nur einmal.

 

 

Deswegen müssen sie
im Archiv bleiben.
Man darf sie nicht mitnehmen.

 

 

 

 

Aber man kann sie im Archiv
im Lese-Saal anschauen.

 

Einen Lese-Saal kennen Sie bestimmt.

 

Eine Bücherei hat auch einen Lese-Saal.
In der Bücherei kann man im Lese-Saal
zum Beispiel Bücher lesen.
Oder Zeitschriften.

 

 

 

In einem Archiv kann man im Lese-Saal
alte Papiere lesen.
Und manchmal auch alte Fotos anschauen.

 

 

Man muss dabei sehr vorsichtig sein.
Dann gehen die Papiere nicht kaputt.

 

 

 


Man muss auch saubere Hände haben.
Dann bleiben die Papiere sauber.

 

 

Man darf auf die Papiere
nichts schreiben.

 

Man kann aber selbst Papier mitbringen.
Und einen Bleistift.

 

Dann kann man
auf sein eigenes Papier schreiben.

 

 

 

In manchen Archiven kann man sagen:

 

Das Papier finde ich sehr wichtig.
Das interessiert mich.
Darf ich davon ein Foto machen?

 

 

 

Manchmal darf man ein Foto machen.
Manchmal nicht.

 

 

 

In manchen Archiven kann man auch
Kopien bekommen.
Meistens muss man für die Kopien bezahlen.

 

 

Manche Archive machen die Infos auch auf eine CD.
Oder sie schicken die Infos per E-Mail.

 

 

Dafür muss man bezahlen.

 

 

Am besten fragen Sie vorher:
Was kostet das?

 

 

Dann wissen Sie:
Das kann ich bezahlen.

Das ist wenig Geld.

 

Oder:
Das ist zu teuer.

 

 

Führungen für Gruppen

 

Auch Gruppen können staatliche Archive besuchen.

 

Das geht mit einer Führung.

 

Eine Führung durch ein staatliches Archiv

ist kostenlos.

 

 

 

 

Bei unseren Führungen kann man viel lernen.

 

Zum Beispiel:

  • Über Archive
  • Und über die Arbeit in einem Archiv

 

 

 

 

Man kann bei unseren Führungen
auch wichtige Dinge sehen.
Zum Beispiel wichtige Papiere.
Oder interessante Fotos.

 


Manchmal gibt es auch eine Ausstellung.
Zum Beispiel über eine bekannte Person.

 

 

 

Vielleicht interessiert Sie eine Führung.

 

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Unsere E-Mail-Adressen finden Sie
weiter oben unter:

 

Wer kann staatliche Archive besuchen?

 

 

Oder rufen Sie uns an.

 

Die Nummern von unseren Archiven sind:

  • Bayerisches Hauptstaatsarchiv
    Telefon: 0 89 - 2 96 38 25 96

 

  • Staatsarchiv Amberg
    Telefon: 0 96 21 - 30 79 11

 

  • Staatsarchiv Augsburg
    Telefon: 08 21 - 5 99 63 30

 

  • Staatsarchiv Bamberg
    Telefon: 09 51 - 98 62 20

 

  • Staatsarchiv Coburg
    Telefon: 0 95 61 - 42 70 70

 

  • Staatsarchiv Landshut
    Telefon: 08 71 - 92 32 80

 

  • Staatsarchiv München
    Telefon: 0 89 - 2 86 38 25 39

 

  • Staatsarchiv Nürnberg
    Telefon: 09 11 - 93 51 90

 

  • Staatsarchiv Würzburg
    Telefon: 09 31 - 35 52 90

 

 

Sie können auch
mit dem Roll-Stuhl zu uns kommen.

 

Bitte sagen Sie uns das aber vorher.
Dann können wir planen.
Und zum Beispiel eine Rampe aufbauen.

 

Das ist ein Text von:

 

Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns
Schönfeldstraße 5
80539 München
poststelle@gda.bayern.de

www.gda.bayern.de

 

Den Text in Leichter Sprache hat gemacht:

 

Andrea Halbritter
contact@cotelangues.com

www.cotelangues.com

 

Den Text in Leichter Sprache haben geprüft:

 

Maik Frühling, Ludwig Fuchs, Julia Gehringer, Julian Giesecke,
Sabine Mangstl, Hubert Linner, Mala Turk

 

Die Zeichnungen sind von:

 

Maxime Ferré

 

© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Easy to Read.
Weitere Infos unter www.leicht-lesbar.eu