Fürstentum Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth
Die Bestände des Markgraftums umfassen die Zeit von 1127 bis zur Abdankung des Markgrafen Karl Alexander zugunsten des Königs von Preußen (31. Dezember 1791), ferner die preußische Zeit des Fürstentums Bayreuth bis 1806 und die Zeit nach der Abtretung des seit 1806 besetzten Fürstentums an Frankreich im Frieden von Tilsit bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1810. Durch die Trennung von markgräflichen und königlich preußischer Provenienzen wurde die Wiederherstellung der alten Archive und Behördenregistraturen zum Stichtag 31. Dezember 1791 und vor den preußischen Behördenneuorganisationen 1795 (für Zentralbehörden) und 1797 (für Unterbehörden) ermöglicht.
Bei der Rekonstruktion der Schriftgutüberlieferung stellte sich heraus, dass bereits in der markgräflichen Zeit Ausleseschriftgut der Behörden in zwei historischen Archiven verwahrt wurde, die als eigene Archivprovenienzen heute wiederhergestellt sind: das Geheime Hausarchiv Plassenburg (GHAP) und das Geheime Archiv Bayreuth (GAB). Das Geheime Hausarchiv Plassenburg war ursprünglich das eigentliche Urkundenarchiv der brandenburgischen Fürstentümer in Franken, erhielt aber im Laufe seines Bestehens einen Zuwachs von über 7000 Akten, darunter einen beachtlichen Bestand über die Verwaltung seiner eigenen Registratur. Es wurde seit dem 16. Jahrhundert nach einem Buchstaben-Zahlen-Signaturensystem des Arztes Johann Moninger gegliedert, das unter seinen Nachfolgern beibehalten wurde, bis Philipp Ernst Spieß als Direktor des Archivs von 1769 bis 1794 auch eigene Sachakten bildete. Die umfangreiche Überlieferung über die niederösterreichischen Lehen wurde 1773 vom Geheimen Archiv Bayreuth an das Geheime Hausarchiv auf der Plassenburg abgegeben. Das Hausarchiv hat einen Umfang von 20.000 Urkunden sowie 9.800 Akten und Bänden.
Das Geheime Archiv Bayreuth entstand 1769 aus den Registraturen des Geheimen Rats und des ihn 1754 ablösenden Geheimen Ministeriums. Es enthielt bis zu seiner Verlagerung auf die Plassenburg 1796, wo es jedoch keine Vermischung mit dem Hausarchiv erfuhr, ausschließlich Abgaben aus Behördenregistraturen. Der Bestandsplan von 1785 zeigt einen Aufbau nach zehn Alphabeten, deren Inhalt durch z.T. erhaltene Bestands- und Sachrepertorien erschlossen wurde. Das Geheime Archiv Bayreuth kann als das eigentliche Aktenarchiv der jüngeren Markgrafenlinie seit 1603 bezeichnet werden. Seine 6300 Archivalien ergeben 365 lfm, wobei die Akten 244 lfm ausmachen, die umfangreichen Bandserien zum Dreißigjährigen Krieg, der Überlieferung des Reichskammergerichts, der Berichterstattung vom Reichstag in Regensburg und den Akten und Protokollen zum Fränkischen Kreis sich in 121 lfm Bänden niederschlagen.
Neben den beiden historischen Archiven, deren Findmittel auch im Netz eingesehen werden können, stehen die Fonds der Zentralbehörden, nämlich der 1769 als Ausführungsorgan des Geheimen Ministeriums in Ansbach für das Fürstentum Bayreuth gebildeten Geheimen Landesregierung bis 1791 (mit Vorgängerbehörden Geheimer Rat, Geheimes Ministerium, Fürstliche Regierung), ferner der Hofkammer, des Hofgerichts, der Landschaft, der Universität Erlangen, des Konsistoriums, des Lehenhofs mit dem Lehengericht, des Oberbergdepartements, des Oberkommerzkollegiums und des Oberforst- und -jägermeisteramts. Die entsprechenden Repertorien können alle online recherchiert werden.
Erst die Einbindung des Fürstentums Bayreuth in das Königreich Preußen veränderte ab 1792 die Behördenstruktur. 1792-1795 exisitierte die kgl. preußische Regierung, seit 1795 wurden sowohl in Ansbach wie in Bayreuth für die Bereiche Justiz und geistliche Angelegenheiten die Regierung mit I. und II. Senat errichtet, für den Bereich Finanzverwaltung die Kriegs- und Domänenkammer (KDK) mit Präsidium und I. und II. Senat. Die Differenzierung zwischen markgräflicher und preußischer Verwaltung wurde im Staatsarchiv auch bei der Bestandsbildung der Unterbehörden (Außenbehörden) getroffen. Als Stichtag dafür wurde der 1. Juni 1797 festgelegt, an dem die Hardenbergsche Verwaltungsreform wirksam wurde. Auch die Findmittel zu den kgl. preußischen Zentralbehörden stehen inzwischen online. Das Aktengut der Behördenregistraturen hat einen Umfang von ca. 1.000 lfm; der Gesamtumfang der markgräflichen Bestände beläuft sich auf 1515 lfm.