Forstbehörden
Die Forstbehörden der mittleren und unteren Verwaltungsebene, deren Akten das Staatsarchiv Bamberg verwahrt, waren im 19. und 20. Jahrhundert vielfältigen Veränderungen unterworfen, sowohl in ihrer Benennung wie in der Organisationsstruktur. Den letzten großen Einschnitt brachte die seit 1.Juli 2005 wirksame Forstreform mit der Abtrennung eines privatwirtschaftlich organisierten Betriebes für die Staatswaldungen und der Auflösung der bisherigen Behördenstruktur. Die für Forsten und Jagden zuständige, in Bayreuth ansässige Mittelbehörde, seit 1956 die Oberforstdirektion Bayreuth, hatte einen Bestand von großer Komplexität gebildet, wie er sich aus dem Nebeneinander von staatlicher Hoheitsausübung und der ganzen Breite der Aufgaben ergab, die sich mit der Verwaltung des staatlichen Großgrundbesitzes an Forsten stellten. Lag das Forschungsinteresse früher v.a. bei juristischen Fragestellungen nach Holz- oder Wegerechten bzw. nach der wirtschaftenden Tätigkeit des Staates, so sind in jüngerer Zeit historische Forschungen, die sich mit den Veränderungen der Umwelt beschäftigen, in den Vordergrund getreten. Einen wichtigen Teilbereich bilden die sorgfältig geführten und komplett erhaltenen Personalakten. Von der Forstabteilung der 1938 unter Abtrennung von der Landesbauernschaft Bayern errichteten Landesbauernschaft Bayerische Ostmark im Reichsnährstand sind Sach- und Personalakten vorhanden.
Die Unterbehörden der Forstverwaltung wurden seit der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts erheblich reduziert: Den 19 Forstämtern und 111 Forstrevieren und Forsteien teilweise provisorischen Charakters im Obermainkreis von 1822 standen zum Zeitpunkt der Auflösung der bayerischen Forstämter zum 1.7. 2005 noch 16 im Regierungsbezirk Oberfranken gegenüber. Das Staatsarchiv ist dabei, aus den Abgabegemeinschaften der Forstämter und -reviere sowie den im Rahmen der Aktenaussonderung in den letzten beiden Jahren massenhaft an das Staatsarchiv abgegebenen Akten provenienzreine Fonds zu schaffen. Dem Umfang der Überlieferung bei der Mittelbehörde von 250 lfm entsprechen 320 lfm bei den Unterbehörden.