Baubehörden
Bereits ab 1805 bestanden für das staatliche Hoch-, Tief- und Wasserbauwesen spezielle Fachbehörden. Mit Verordnung vom 23. Januar 1872 wurden sowohl die Landbau- wie auch die Straßen- und Flussbauämter als Behörden der unteren Ebene neu errichtet, 1953 gingen die Bau- und Verwaltungsaufgaben an öffentlichen Flüssen und staatlichen Gewässern an die Wasserwirtschaftsämter über. Reichhaltiges Material liegt von den Landbauämtern Bamberg und Hof vor, während die Registratur des Landbauamts Bayreuth unter erheblichen Kriegsverlusten zu leiden hatte.
Die am Fach vorhandenen Abgabegemeinschaften der verschiedenen Baubehörden im Zuständigkeitsgebiet wurden einer umfassenden Provenienzanalyse und Neuverzeichnung unterzogen, deren Ergebnisse nun vorliegen. Dem Benützer zur Verfügung stehen nun die zahlreichen oberfränkischen Bauinspektionen und Baubehörden der Jahre zwischen 1825 und 1872, die Bestände der Landbauämter Bamberg, Bayreuth und Hof mit anschließenden Hochbauämtern (sofern schon Akten vorhanden), der Straßen- und Flussbauämter Bamberg, Bayreuth und Kronach und der Straßenbauämter im Zuständigkeitsbereich.
Die Auflösung der Wasserwirtschaftsämter Bamberg und Bayreuth im Zuge der Verwaltungsreform Ende des Jahres 2005 hat zu umfassenden Aktenabgaben geführt. Beide Fonds, deren Überlieferung die Kulturbauämter als Vorgängerbehörden mit umfasst und deren Überlieferungsschwerpunkt bei der Wasserversorgung, den Flussbaumaßnahmen, den Stau- und Triebwerken sowie den Wasserverbänden liegt, stehen dem Benützer bereits zur Verfügung. Mit dem weiter bestehenden Wasserwirtschaftsamt Hof sind die Aussonderungsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 180 lfm.