Allgemeine innere Verwaltung
Für die Allgemeine Innere Verwaltung sind als die wichtigsten Provenienzstellen im Bereich des heutigen Oberfranken das Generalkommissariat des Mainkreises (1808-1817), die Regierung des Obermainkreises (1817-1837) und die Regierung von Oberfranken (seit 1838) zu nennen.
Wie in Altbayern erhielten die im November 1802 von Kurpfalzbayern in Franken neuerworbenen Gebiete Provinzialbehörden, die die mittelbehördlichen Funktionen in ihren Provinzen zu erfüllen hatten. Für das Fürstentum Bamberg war dies die Landesdirektion Bamberg, der ein Generallandeskommissär für Franken (zeitweise mit Sitz in Bamberg) vorgesetzt wurde.
Ab 1808 war das Generalkommissariat des Mainkreises (1808-1810 in Bamberg, dann in Bayreuth) Mittelbehörde der Inneren Verwaltung. 1817 wurde die Regierung des Obermainkreises mit je einer Kammer des Innern und der Finanzen als Nachfolgerin des Generalkreiskommissariats und der ebenfalls 1808 errichteten Kreisfinanzdirektion des Mainkreises sowie der Finanzadministration Bayreuth (1810-1817) errichtet. Sie wurde 1838 in Regierung von Oberfranken umbenannt. 1933 wurden die beiden östlichen fränkischen Kreise zum Kreis Oberfranken und Mittelfranken mit dem Regierungssitz in Ansbach zusammengelegt, eine Regelung, die 1946 wieder rückgängig gemacht wurde. Aus dieser Zeit sind nur wenige Akten vorhanden. Die neueren Abgaben der Regierung reichen je nach Registratursparten zeitlich bis an das Jahr 2000 heran. Der Umfang des Bestandes beläuft sich derzeit auf 1.300 lfm.
Die seit wenigen Jahren laufende digitale Neuerschließung samt Provenienzanalyse der Landratsamtsbestände ist bereits weit fortgeschritten. Von den im Zuständigkeitsbereich ehemals bestehenden Bezirks- bzw. Landratsämterns sind folgende bereits abschließend analysiert und neu repertorisiert: Bamberg (mit Bamberg I und II), Bayreuth, Berneck, Ebermannstadt, Forchheim, Höchstadt a.d. Aisch, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Münchberg, Naila, Teuschnitz. Diesbezüglich wurden auch die als Vorgängerbehörden bestehenden Landgerichte älterer Ordnung, hier: innere Verwaltung (1804-1862) in jeweils einem eigenen Repertorium erfasst. Der Signaturenverbund wird allerdings noch bis zur endgültigen Bearbeitung aller Landratsbestände belassen.
Das Schriftgut der Bezirksämter (1862-1938, ab 1939 Landratsämter) stellt eine wichtige Quelle für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen des 19. und 20. Jahrhunderts dar. Es wird wegen der zahlreichen Einzelfallakten v.a. auch für vergleichende Untersuchungen häufig herangezogen. Die Abgaben der insgesamt 19 Ämter (drei wurden schon 1929/31 aufgelöst) weisen hinsichtlich der Laufzeit große Unterschiede auf. Der Umfang beträgt derzeit ca. 1.960 lfm. Dazu kommen 2.350 lfm Baugenehmigungsakten und rund 250 lfm Ansässigmachungsakten. Die Auswandererakten der Bezirksämter sind durch eine Kartei erschlossen, in die auch einschlägige Daten aus dem Regierungsschriftgut eingearbeitet sind. Als Folge des Personenstandsrechtsreformgesetzes hat das Staatsarchiv von etlichen Landratsämtern auch schon Zweitschriften der Geburts-, Heirats- und Sterberegister übernommen.