Fundstück aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv

Ein Tölzer Zauberbuch?

Alte magische und okkulte Schriften faszinieren nicht nur Archivarinnen und Archivare, sondern auch viele interessierte Betrachter außerhalb der engeren Community. Dass derartige Schriften ebenfalls in Archiven mit rein staatlicher Überlieferung vorhanden sind, ist selten und stachelt den Forscherdrang zur Klärung der Herkunft und des möglichen Inhalts wie von selbst an. So auch bei dem im einschlägigen Repertorium als „Zauberbuch“ bezeichneten Archivale aus dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv, das im Bestand „Hexenakten“ als völlig solitär stehendes Archivale ohne weiteren Aktenzusammenhang überliefert ist.

Formal besteht die Handschrift aus 13 Blättern, die ursprünglich zweimal gefaltet waren und somit in einem wesentlich kleineren Format als heute vorlagen. Sie ist mit unterschiedlichen Zeichen und Zeichnungen versehen, die an Sprachsplitter aus der lateinischen Liturgie erinnern sowie deutliche Anklänge an die 10 Gebote oder das Symbol des Heiligen Geistes aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass der Verfasser des Buches kein Latein verstand und das Gehörte aus dem Gedächtnis wiedergab, weshalb eindeutige Zuordnungen heute nicht mehr einwandfrei möglich sind. Eine Zeichnung mit einer linken Hand und einer Umschrift, die sich möglicherweise als Beschwörungszauber interpretieren lässt, könnte in Verbindung mit den Kindshändeln auf einen Lähmungszauber hindeuten. Unter Kindshändel versteht man die abgeschnittenen Hände von Kindern, die dem Volksglauben nach, Dieben auf ihren nächtlichen Streifzügen die Türen öffnen sollten.

Dieser Zusammenhang könnte von Bedeutung sein, wenn wir versuchen, die Herkunft des Buches zu ermitteln: Im Pfleggericht Tölz, bzw. in der Hofmark Hohenburg (Lenggries), wurde am 20. Juli 1704 in den Getreidespeicher des Lenggrieser Bauern Hans Grasmüller eingebrochen und 6 Säcke Mehl gestohlen. Also hat man hierauf nicht underlassen, den 21. Julii bey denen dessthalb verdechtigen Martin Eheham oder sogenannten Jacob Martha und Balthasarn Wönig [beide aus Lenggries] also gleich die Visitation vorzunemmen, in welcher sich bezeigt hat, das bey ersagtem Ehehamb ein frische Kalmhaut neben 3 Säckhen voll mell erfunden worden, worauf man ihne − Ehehamb − alsogleich handvösst gemacht und in das amthaus zu lenggries spörn lassen, welcher aber ganz unverhofft von den bandten sich loss gemacht und mit der Flucht saluiert hate.

Balthasar Wenig konnte allerdings am 23. Juli 1704 festgenommen und an der üblichen Übergabestelle an das Pfleggericht Tölz ausgeliefert werden. Er wurde in der Fronfeste inhaftiert und man begann, Erfahrungsberichte beim Hofmarksgericht Hohenburg einzuholen. Parallel dazu wurde Wenig verhört und ein Bericht samt Protokollen am 4. August 1704 an den Hofrat nach München gesandt. Am 9. August erging von dort die Anweisung, dem Wenig die Folterinstrumente zu zeigen, womit der dazu bewogen werden sollte, weiteres auszusagen. Besonders aufschlussreich erscheint jedoch die Durchsuchung bei Martin Eheham(b) [Ehaim] in Lenggries verlaufen zu sein, denn bei ihm konnte ein magisch anmutendes Buch gefunden werden, weshalb das Pfleggericht Tölz dem Hofmarksrichter von Hohenburg schrieb, dass er das bey dem Marthin Eheham erfundene aberglaubische puech alhero ybermachen un einige Erfahrungspersohnen alhero verschaffen lassen sol le, umb aus der einholltenen Erfahrung zu vernemmen, wi und auf was weiß auch zu was Zeit derselbe von denne banden sich loss gemacht.

Es stand also die Vermutung im Raum, dass sich Ehaim nur durch Zauberei aus de Gefängnis hatte befreien können und zwar mittels der im Buch festgehaltenen magischen Praktiken. Das Beweisstück hat man mitls eines unterthenigsten berichts des Ehehambs gnädigst verlangt aberglaubisches Pichl zum Hochlöblichen Hofrath per aignen Potten eingesandt. Das Buch gelangte Mitte August samt einem Bericht an den Hofrat, der dann am 20. August 1704 befahl, ersagten Wönig wohlverwahrlich in die fronfest des Falkhenthurms hierhero überbringen, auf den flüchtigen Ehehamb aber solche guetten Suech und Absicht halten zlassen, daz selbiger widerumben betretten und gleichfahls anhero gelifert werden mechte.

Am 4. September 1704 wurde Wenig im Münchner Falkenturm eingeliefert, von wo er allerdings am 20. Oktober wieder nach Tölz entlassen wurde mit dem Auftrag, das man ersagtem Wönig öffentlich vorstöllen, ihm sowoll ratione furti als veneficii sein unrechtthuen verlesen und das Täfl anhengen lassen.

So lässt sich vermuten, dass das hier vorgestellte „Zauberbuch“ tatsächlich im Besitz von Martin Ehaim aus Lenggries gewesen sein könnte und die Hand im Buch als Mittel zur Flucht aus dem Gefängnis gedient hatte. Das würde auch erklären, warum das Buch ohne jeden Aktenzusammenhang überliefert ist, denn dieser war niemals vorhanden, ebenso ließen sich damit die Faltungen des Buches nachvollziehen, da es mit herumgetragen wurde. Ein endgültiger Beweis wird sich nicht mehr finden lassen, da keinerlei Herkunftsnachweise im Buch enthalten sind, jedoch kann die vorgestellte historisch verbürgte Geschichte durchaus mit dem vorliegenden Zauberbuch in Verbindung gebracht werden.

 

Christoph Bachmann

 

 

 

 

 

Alle Abbildungen: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Hexenakten 51.

Eingestellt am 04.09.2025.