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Hans Herman, Gastgeb und Almosischer Untertan zu Leinberg, gibt Reversbrief, dass ihm die Waldherren erlaubten, in das vor wenigen Jahren neu erbaute Kämmerlein zur rechten Hand des Schnecken bei seiner hinteren Haustüre ein Öflein mit einem besonderen Schlot einzurichten, um in Zeiten der Not kranke Kinder und Ehehalten dareinzulegen, und dass die Vergünstigung nur auf seine Person abgestellt ist. Er verspricht, das Stüblein nicht anderweitig zu gebrauchen und es nicht mit Beständnern oder Zinsleuten zu besetzen; nach seinem Tode sollen die Inhaber Öfen, Feuerrecht und Schlot wieder beseitigen. - Siegler: Georg Starck und Burkhart Löffelholz, Genannte des größeren Rats.
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