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Wiguleus Zennger zum Adlmanstein, Hauptmann, und die Räte zu Burckhausen fertigen auf Ansuchen des Abtes von Aspach die Entscheidungen vom 14. Mai und 8. Juli 1569 aus, ergangen in der Streitsache zwischen dem Kloster Aspach und Hanns Christoff Baungartner, nachdem letzterer einen gütlichen Spruch abgewiesen hatte. Die Streitpunkte betrafen einen Fleck beim Gottesacker zu Munichaim zur Beerdigung ohne die Sakramente Verstorbener, die Ernennung der Zechpröpste und Meßner, den zu hohen Anschlag eines Zehents des Pfarrers zu Ering, die Steigerung der Gilt auf der Taferne zu Munichaim und die Errichtung 2 neuer Schenkstätten daselbst.
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