Archiv, Bestand, Signatur

Archiv: Staatsarchiv Nürnberg
Kapitel-Bezeichnung: Lochner von Hüttenbach, Urkunden
URN: urn:nbn:de:stab-034bcb6e-cc12-4bc6-b7cc-0330a6877bc51
Bestellsignatur: StAN, Lochner von Hüttenbach, Urkunden 180

Beschreibung des Archivales

Betreff:

Vergleich zwischen Carl Dietrich Freiherr Lochner von und zu Hüttenbach, bambergischer und würzburgischer Kammerherr, Hauptmann des fränk. Markgräfl. Ansbachischen Kreises Dragonerregiments und der Gemeinde Hüttenbach wegen der Brunnenleitung zu Hüttenbach: 1. die Brunnenstube, unterhalb des Lochnerischen Holzes Unterfichtag genannt, auf der Weiherwiese soll von der ganzen Gemeinde und den Gemeindegenossen, wessen Herrschaft sie immer sein mögen, und von den freiherrlichen, nicht gemeindefähigen Neuhäuslern und Juden in gleichen Teilen Arbeit und Kosten erhalten werden. 2. u. 3. von der Brunnenstube bis an des Barons Wiese "der Kuchengarten" bis zum Markstein N. V. J. (d. i. "Neuhäusler und Juden") beim Weichselbaum sollen diese, von da zum Dorf zum Markstein G. H. "Gemeinde Hüttenbach" diese ganz allein die Unterhaltung des gemeinsamen Bronnens leisten, und zwar durch den Freiherrl. Grund und Boden bis hinunter ins Dorf zum Lochnerischen Wirtshaus, wo der alte Brunnstock steht. 4. Jm inneren Schlosshof nahe bei der Schlossmühl soll von den Neuhäuslern und Juden ein Stock zur Abteilung des Wassers gesetzt und von ihnen unterhalten werden. 5. Die Gemeinde muss den Brunnenstock im Dorf und den dazu gehörigen eichenen Brunnentrog beim Lochner Wirtshaus zur allgem. Nutzniessung erstellen und unterhalten. 7. Der Lochnerische Wirt kann jederzeit vom Brunnen aus Wasser ins Wirtshaus leiten. 8. Gemeinde und Neuhäusler wie Juden bestellen 2 Brunnenmeister. 9. Jährlich sollen 4 mal die Brunnenstuben und Röhren besichtigt werden. Dieser Vergleich geht auf den Vergleich v. 11. Sept. 1628 zurück zwischen Georg Sebastian Wechmar zu Unterleinleythen als Burggrafen der Herrschaft Rotenberg, Rochus Lochner von und zu Hüttenbach und seinem Beiständer Wolff Pankratz Lochner zu Hüttenbach auf Winterstein wegen des Ritterguts, Sigmund Gabriel Holzschuher v. Thalheimb und Hans Jacob Tetzel auf Vorrhag, Abgeordneten der Reichsstadt Nürnberg, wonach Rochus sich zur Brunnenführung ins Schloss auf seine Kosten verpflichtete, sowie auf den Vergleich von 1586. Der jetzige Besitzer Carl Dietrich glaubte sich an die Unterhaltspflicht nicht mehr gebunden, weil der Fichtenhof nicht mehr bewohnt ist, weshalb er den Bronnen vom Schlosshof ins Dorf völlig eingehen liess, worüber die Gemeinde bei der kurfürstl. Regierung Amberg Beschwerde führte. - Siegler:

Äußere Beschreibung:

Äußere Beschreibung: Pap. begl. Abschrift mit Notariatssignet und Siegel des Wilh. Jak. Friedr. Lipss, kaiserl. Notars, Hüttenbach 23.II.1764 sowie den Unterschriften der Vertragsschliessenden Jacob Josef Geyer, bambergischer Regierungsadvokat, freiherrl. Lochnerischer Amtsverwalter zu Hüttenbach und Dorfsführer Hanns Praun, Joh. Friedr. Gemehling, Hanns Gebhardt, Andreas Zotmann, Joh. Pitz, Matth. Weber zu Hüttenbach.

Laufzeit: 1758 November 30
Sprache: ger
Gattung: Urkunden
Ausstellungsort: Hüttenbach

Überlieferungsgeschichte

Provenienz:

Lochner von Hüttenbach, Urkunden