Archiv, Bestand, Signatur
| Archiv: | Bayerisches Hauptstaatsarchiv |
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| Kapitel-Bezeichnung: | 1401-1450 |
| URN: | urn:nbn:de:stab-037db9c4-310b-4abf-9639-d3371d9a9dea6 |
| Bestellsignatur: | BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 991 |
| Archivische Altsignatur: |
Rheinpfälzer U 5940, Straßburg E 5155/3 |
Beschreibung des Archivales
| Betreff: |
Daniel Vorsthus bekundet, daß Elisabeth von Sp. und Vianden (Vyanden), Herzoginwitwe in Bayern (Beyern) und Frau zu Grimbergen (-berghen), ihn zum Truchsessen und obersten Diener des Landes Grimbergen und Londerzeel (Londersele) eingesetzt hat bis auf mündlichen oder schriftlichen Widerruf. Strafgelder jeder Art soll er erheben, die Leute des Landes vertreten nach bestem Vermögen, niemanden zuliebe etwas unterlassen. Wenn Elisabeth, ihre Erben oder ihre Boten schriftlich Rechenschaft fordern, soll er unverzüglich Einnahmen und Ausgaben zu Grimbergen oder innerhalb zwei Meilen Weges offenlegen. Die Leute in Land und Herrschaft sollen nicht über das bisherige Maß hinaus belastet werden; Daniel kann zu seinen Aufgaben Rentmeister und Schöffen hinzuziehen. Verstößt er dagegen und schädigt jemanden im Land, soll er, wenn die Fürstin ihn dazu auffordert, den Schaden wiedergutmachen. Kost und Zehrung bei dienstlichen Ritten sollen er und die Seinen verrechnen; dies gilt nicht für Kost und Zehrung zu Grimbergen, Londerzeel oder Brüssel (Brussel). Wird Daniel gefangen, geschätzt oder geschädigt, können er und seine Erben deswegen keine Forderungen an die Fürstin stellen; diese soll ihn allerdings schadlos halten, wenn er wegen ihrer Feindschaft, als ihr Helfer und in einer Sache gefangen wird, in der es offene Fehdebriefe gibt. Dies hat Daniel beschworen. Siegel des Ausstellers. |
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| Laufzeit: | 1406 November 15 |
| Sprache: | ger |
| Gattung: | Urkunden |
| Bilder: | 3 Bilder |
Überlieferungsgeschichte
| Provenienz: |
Grafschaft Sponheim Urkunden |
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