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Hanns Ebron zu Wildenberg, Ritter, Hofmeister und andere Anwälte zu Burghausen entscheiden in dem Streit zwischen Martha Nothafftin einerseits und den Vettern Seitz und Veit den Törringern zu Seeveld und Jettenbach als Gerhabin Christoffen Törringers zu Berchtenstein andererseits, daß sich die beiden Parteien dem Spruch der Statthalter und Räte Herzog Georgs auf einer demnächst anzuberaumenden Tagsatzung zu Landshut unterwerfen sollen. An Mittichen im Pfingstfeyen. Beglaubigte Abschrift aus dem Königlichen Reichsarchiv.
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