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Vergleich zwischen dem Deutschordenshintersassen Purckhans zu O{e}ckerßmu{e}ll und Cuntz Mu{e}ller, Hammerschmied ebenda, und Hintersasse des Gotteshauses Rott. Nach diesem soll der Inhaber der Stainwiese zu Eckersmühlen das Recht haben, sie von Walburgis bis zur Grummeternte alle Samstag von Sonnenuntergang bis -aufgang aus der Hammerschmiedswiese zu wässern, dafür aber verpflichtet sein, alljährlich einen Tag lang mit Leib, Roß und Wagen bei der Weiherherstellung zu helfen und dem Hammerschmied jährlich 3 Kreuzer Wässerungsgeld zu geben. - Schiedsleute: Georg v. Gich, Hauskomtur zu Nürnberg, Endres v. Haußen, Amtmann zu Rot. - Für das Gotteshaus zu Roth stimmen zu: Benedict Kun und Hans Hertzog, beide Bürger zu Rot. - Siegler: Schiedsleute.
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