| Betreff: |
Auf Resolution des Kurfürsten Maximilian I. von Bayern entscheiden Hofratspräsident und Räte, dass die von Hanns Haimeran von Egkh teils dem Kurfürsten persönlich, teils der geheimen Kanzlei eingereichten Bittschriften über die Rückgabe der Hofmarken Eggersperg [Eggersberg] und Dachenstain [Tachenstein] abgelehnt werden und dass die beiden Hofmarken bereits an den geheimen Rat und Pfleger von Dachau Wilhelm Jocher, Juris utriusque doctor, verkauft sind. Es bleibt bei den bisher ergangenen rechtskräftigen Erkenntnissen, wonach die dem Vorbesitzer des Gesuchstellers, Leonhardt von Egkh, unter Vorbehalt der Widerlösung verpfändeten Hofmarken rechtmäßig ausgelöst wurden und zur freien Verfügung des Kurfürsten standen, wie durch eigens deputierte Räte nach neuem Aktenstudium festgestellt wurde
|