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Carl, Fürst zu Löwenstein-Wertheim, verleiht nach Absterben des herzogl. Sachsen-Meiningischen Geheimen Rats und Oberstallmeisters Gottlieb Friedrich Freiherrn von Erffadessen Söhnen, den Freiherrn: Eduard Hartmann von Erffa, herzogl. S-Mein. Reisestallmeister und Kammerrat, Ferdinand Hartmann von Erffa, herzogl. S-Coburg. Kammerjunker und Landesregierungsassessor und an Stelle des minderjährigen August Hartmann von Erffa dem Freiherrn Carl Friedrich Wilhelm von Erffa, herzogl. S-Mein. Kammerpräsidenten durch ihren Bevollmächtigten Christoph Faber sen., Stadtrat zu Wertheim, folgende Stücke zu rechtem Erb- und Burglehen: den Würzgarten vor dem Voitstor, Wertheimer Stadtmarkung, einen Kirchenstuhl in der Stadtkirche zu Wertheim und einen Morgen Weingarten im Kaffelstein, Kreuzwertheimer Markung mit allen Zugehörungen, wie weiland Friedrich von Ratzenberg sie von Reinhard von Gebsattel erkauft hatte
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