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Martin von Schaumberg der Jüngere bekennt als Vormund des Wilhelm von Schaumberg und in Vertretung der Vormünder Adam von Schaumberg zu Lautterburg sowie Georg und Dietrich Fuchs zu Einberg, die ihn mit Gewaltbrief beauftragt hatten, dass die Burg Schney als Offenhaus und mit Gewartungsrecht dem Bischof Georg von Bamberg zusteht. Öffnungs- und Gewartungsrecht gehen auf die Zeit zurück, als Bischof Lamprecht von Bamberg Diez, Conrad, Georg und wiederum Diez Marschalk erlaubt hatte, die Behausung Schney zu einer Burg auszubauen. Dem Bischof wird ein Vorkaufsrecht an der Veste übertragen. Sobald Wilhelm von Schaumberg 14 Jahre alt ist, soll er das Öffnungs- und Gewartungsrecht persönlich gegenüber dem Bischof geloben und sich verschreiben. Die Rechte der Veste Schney bzw. des Wilhelm von Schney am Stiftsforst und am Main (Moyn) sollen sich auf das beschränken, was zuletzt vertraglich zwischen Conz Marschalk und Bischof Philipp festgelegt wurde. Siegelankündigung Martin von Schaumberg. Geben am Dienstag nach dem Sonntag Jubilate ..
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