| Betreff: |
Verfassung des am 19.Februar 1810 errichteten Großherzogtums Frankfurt, bestehend aus der Stadt Frankfurt und ihrem Gebiet, dem bisherigen Fürstentum Aschaffenburg und den größten Teilen der bisherigen Fürstentümer Fulda und Hanau, ferner der Stadt Wetzlar, angelehnt an die Verfassung des Königreichs Westfalen.
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| Enthält-/Darin-Vermerke: |
-das Großherzogtum ist Teil des Rheinbundes; -nach Dalbergs Tod fällt das Großherzogtum an Prinz Eugen Napoleon, den italienischen Vizekönig, und seine Erben; -Militärkontingent; -Einführung des französischen Systems von Maßen und Gewichten -Verwaltung; -Einteilung des Großherzogtums in Depratements (u.a.Aschaffenburg); -Einführung des Code Napoleon ab 1. Jaunuar 1811. Einliegend eine handschriftliche Kopie des Art. 8 der Verfassung in französischer Sprache.
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